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Experten-Antwort

Elternzeit; Rentenzeit

von Lilfly18.09.2017 | 12:13
358 Ansichten
2 Antworten
Ich würde gerne in Erfahrung bringen, ob dies möglich ist. Ich bin ein Jahr in Elternzeit, die restlichen zwei Jahre möchte ich daheim sein aber ohne meine Elternzeit zu verlängern. Fließen die restlichen zwei Jahre automatisch in meine Rente oder muss ich diese beantragen? Es geht mir darum einen 450€ Job anzunehmen, aber nicht bei meinen derzeitigen AG.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.09.2017 | 14:24

1. Elternzeit ist eine Zeit die rentenrechtlich betrachtet mit der gesetzlichen Rentenversicherung keine Berührungspunkte hat.

1. In der gesetzlichen Rentenversicherung erhält die / der Versicherte (Mutter oder Vater) die Zeit der Kindererziehung. Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate später, bei Kindern, die nach dem 31.12.1991 geboren wurden.

2. Kindererziehungszeiten werden zusätzlich zu zeitgleichen Beitragszeiten aus eigener Erwerbstätigkeit bis zur jährlichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.

1 Antworten

=//=am 18.09.2017 | 13:07
Ihrem Rentenversicherungsträger wurde die Geburt gemeldet. Die Kinderziehungszeit - 3 Jahre - und die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung - 10 Jahre - müssen Sie selbstverständlich bei der DRV beantragen. Es ist irrelevant, ob Sie in Elternzeit sind oder nicht. Die 3 Jahre KEZ werden - nach Ablauf - Ihrem Versicherungskonto gutgeschrieben, ebenso die BÜZ, endgültig nach Ablauf der 10 Jahre. Sie können neben den KEZ und BÜZ auch eine Beschäftigung - versicherungsfrei oder versicherungspflichtig - ausüben.
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