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Experten-Antwort

Elternzeit und Krankengeld

von Pedro Villar20.07.2021 | 07:08
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben ein Kind bekommen, aber meine Frau nimmt keine Elternzeit,weil sie wird nach der Mutterschutzfrist ungefähr 1 Jahr krankgeschreiben, die erste 6Wochen bekommen sie Geld vom Arbeitgeber und danach Krankengeld von der Krankenkasse, deshalb haben wir entschieden, dass ich ( Vater ) die 12 Monaten von Elternzeit nehme. Was müssen wir machen? Welche Unterlagen müssen wir ausfüllen und übergeben? V0800, V0820, V0805....wir haben den DRV 3 mal angerufen und jedes Mal bekommen wir verschiedene Antworten. Zahlt meine Frau während diese Zeit Beiträge? Es ist alles so durcheinander. Ich bitte Ihnen um Hilfe. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pedro Villar,

wie „Werner67“ geschrieben hat, muss eine gemeinsame Erklärung abgegeben werden, wenn beide Elternteile zuhause bleiben, um die Erziehungszeiten dem Vater zuzuordnen. Hier sollten Sie sich allerdings in einer Auskunfts- und Beratungsstelle auch dazu beraten lassen, wann die Kindererziehungszeiten (falls gewünscht) wieder auf Ihre Ehegattin übertragen werden sollen. Weiterhin müssen die Erziehungszeiten dann noch beantragt werden, damit diese in Ihr Rentenkonto gutgeschrieben werden, da das Ausfüllen der übereinstimmenden Erklärung (V0820) nur eine „Voranmeldung“ über die Zuordnung der Kindererziehungszeiten darstellt. Die Kindererziehungszeiten werden üblicherweise beantragt, wenn das Kind 10 Jahre alt ist und erfolgt über die Vordrucke V0800, V0805. Wie geschrieben-> Lassen Sie sich am besten in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV beraten, damit nichts schief läuft.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Werner67am 20.07.2021 | 07:31
Wenn beide Elternteile zu Hause sind, bekommt grundsätzlich die Mutter die Kinderzeiten zugerechnet. Wenn man von diesem Grundsatz abweichen und die Kinderzeiten beim Vater berücksichtigen möchte, muss eine gemeinsame Erklärung (V820) abgebeben werden.
Janaam 20.07.2021 | 17:17
Über das Krankengeld ist sie weiter rentenversichert.
W°lfgangam 20.07.2021 | 18:54
Ergänzend: mit 80 % der Beiträge aus dem bisherigen Entgelt. Hier gilt es durchaus zu taktieren, wem die Kindererziehungszeit (KEZ) mehr Nutzen bringen könnte, bevor ggf. die Beitragsbemessungsgrenze bei Vater oder Mutter die max. möglichen Entgeltpunkte für die KEZ rasiert. Tipp: umgehend (Online)Termin mit der nächsten Beratungsstelle vereinbaren und die Frist für rückwirkende Entscheidungen ist gesichert. Gruß w.
Janaam 20.07.2021 | 19:49
Wieso erhält die Mutter eigentlich die Kinderzeiten automatisch in dem Fall. Sie arbeitet doch. Auch wenn sie im Krankenschein ist. Das ist ja nicht gleichzusetzen mit fürs Kind zu Hause. Zumal das sicher eine schwerere, längere Erkrankung ist, wenn das so "geplant" werden kann.
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