Hallo Pedro Villar,
wie „Werner67“ geschrieben hat, muss eine gemeinsame Erklärung abgegeben werden, wenn beide Elternteile zuhause bleiben, um die Erziehungszeiten dem Vater zuzuordnen. Hier sollten Sie sich allerdings in einer Auskunfts- und Beratungsstelle auch dazu beraten lassen, wann die Kindererziehungszeiten (falls gewünscht) wieder auf Ihre Ehegattin übertragen werden sollen. Weiterhin müssen die Erziehungszeiten dann noch beantragt werden, damit diese in Ihr Rentenkonto gutgeschrieben werden, da das Ausfüllen der übereinstimmenden Erklärung (V0820) nur eine „Voranmeldung“ über die Zuordnung der Kindererziehungszeiten darstellt. Die Kindererziehungszeiten werden üblicherweise beantragt, wenn das Kind 10 Jahre alt ist und erfolgt über die Vordrucke V0800, V0805. Wie geschrieben-> Lassen Sie sich am besten in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV beraten, damit nichts schief läuft.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung