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Elternzeit und Minijob

von Panta27.04.2008 | 19:22
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit fast zwei Jahren in Elternzeit und arbeite in einem Minijob. Bekanntlich gibt es die Möglichkeit einer Aufstockung des Arbeitgeberbeitrags zur Rentenversicherung. Da Elternzeit als Ersatzzeit angesehen wird, stellt sich die Frage, ob sich eine Aufstockung lohnt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Panta,

empfehlenswert ist es für Sie abzuwarten, bis das Kind 3 Jahre alt ist und ab dem Folgemonat mit der Aufstockung im Mini-Job zu beginnen.

Wenn das Kind dann später 10 Jahre alt geworden ist, legen Sie bitte dem Rententräger die Geburtsurkunde des Kindes vor und lassen dann für die ersten 3 Jahre Kindererziehungs-Pflichtbeiträge , sowie die 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeit auf Antrag nachtragen.

2 Antworten

Rosannaam 27.04.2008 | 21:42
Hallo Panta, im Moment lohnt sich eine Aufstockung nicht, da Sie für das Kind Kindererziehungszeiten (Pflichtbeiträge!) für insgesamt 3 Jahre ab Geburt erhalten. Ich setze voraus, daß Sie Anspruch auf KEZ haben, also nicht versicherungsfrei z.B. als Beamtin sind. MfG Rosanna.
Vorsichtam 28.04.2008 | 11:57
Wenn Sie "Riestern" sollten Sie die Aufstockung ab dem Folgejahr des Jahres, in dem Ihr Kind 3 wird, beginnen. Bsp. Kind geb. 06.05.2006, Kindererziehungszeit läuft dann von 01.06.06 bis 31.05.2009 (vorbeh. Antragstellung). Aufstocken wichtig ab 01.12.2010 (falls keine vers.freie Kurzzeitbeschäftigung!! -sondern auf Dauer angelegter Mini-Job) - 1 mal versicherungspflichtig pro Jahr reicht aus - Falls kein Riestervertrag läuft und keine mehr als geringfügige selbst. Tätigkeit ausgeübt wird, reicht das Aufstocken ab 01.05.2016 ( Monat der Vollendung des 10.Lebensjahres des Kindes) Bis dahin läuft die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung(vorbeh. Antrag), die u.a.für die 35-jährige Wartezeit mitzählt und die Anwartschaft auf Erwerbsminderungsrente aufrecht erhält. Mit dem Antrag auf Anerkennung der Kindererziehungszeit bzw. der Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung würde ich nicht unbedingt - obwohl ohne Probleme möglich -bis zum 10.Lebensjahr des Kindes warten , sondern es durchaus jährlich beantragen (wird immer nur bis zum Tag der Antragstellung anerkannt) , damit Ihre jährliche Renteninfo zum einen realistische Werte ausweist und zum zweiten auch immer überhaupt einen Wert zur Höhe der Erwerbsminderungsrente angibt. Am besten dieses komplexe Thema nocheinmal mit einem Mitarbeiter der DRV in einer Auskunfts-und Beratungsstelle in Ihrer Nähe besprechen. MfG
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