Hallo,
Der Begriff "Berufsunfähigkeit" im aktuellen Rentenrecht beschreibt die Minderung der Erwerbsfähigkeit auf unter Sechs Stunden täglich, bezogen auf die eigene Ausbildung und den eigenen beruflichen Werdegang. Eine Rente bei Berufsunfähigkeit kann aber nur noch für Versicherte entstehen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Weiterhin stellt diese Rente auch nur eine teilweise (also halbe) Erwerbsminderungsrente dar.
Für Versicherte die ab dem 02.01.1961 geboren wurden, wird bei der Prüfung der Erwerbsminderungsrente immer auf den allgemeinen Arbeitsmarkt abgestellt - d.h. es kann auf andere Berufe verwiesen werden. Die aktuelle Erwerbsminderungsrente wird in zwei Stufen gezahlt: Die volle Erwerbsminderungsrente, bei einem Arbeitsvermögen von unter drei Stunden täglich, und die teilweise (halbe) Erwerbsminderungsrente, bei einem Arbeitsvermögen von zwischen drei und sechs Stunden täglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung