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Experten-Antwort

EM = BU als Bürokauffrau?

von Ich bitte um Auskunft18.04.2024 | 16:55
342 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist es richtig zu sagen, dass die Berufsunfähigkeit bei einer Tätigkeit als Bürokauffrau (nur sitzend) mit einer EM gleichzusetzen ist oder gibt es andere Berufe auf die verwiesen werden kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

Der Begriff "Berufsunfähigkeit" im aktuellen Rentenrecht beschreibt die Minderung der Erwerbsfähigkeit auf unter Sechs Stunden täglich, bezogen auf die eigene Ausbildung und den eigenen beruflichen Werdegang. Eine Rente bei Berufsunfähigkeit kann aber nur noch für Versicherte entstehen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Weiterhin stellt diese Rente auch nur eine teilweise (also halbe) Erwerbsminderungsrente dar. 

 

Für Versicherte die ab dem 02.01.1961 geboren wurden, wird bei der Prüfung der Erwerbsminderungsrente immer auf den allgemeinen Arbeitsmarkt abgestellt - d.h. es kann auf andere Berufe verwiesen werden. Die aktuelle Erwerbsminderungsrente wird in zwei Stufen gezahlt: Die volle Erwerbsminderungsrente, bei einem Arbeitsvermögen von unter drei Stunden täglich, und die teilweise (halbe) Erwerbsminderungsrente, bei einem Arbeitsvermögen von zwischen drei und sechs Stunden täglich.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Zwei paar Schuhe am 18.04.2024 | 16:59
EM & BU - sind unterschiedliche Dinge
Kiraam 18.04.2024 | 19:28
Ich bin Bürokauffrau. Und ich hab gerade wegen nicht lange sitzen können die Erwerbsminderungsrente. Arbeitsmarkt-Rente.
EM ungleich BUam 18.04.2024 | 20:37
Die gesetzliche REntenversicherung kennt bei de gesetlichen Neurenten den Begriff Berufsunfähigkeit schon lange nicht mehr. Eine Erwerbsminderungs(EM)-Rente gibt es nur, wenn man ALLE beruflichen Tätigkeiten nicht mehr ausführen kann länger als unter 3 Stunden (volle EM-Rente) oder nicht länger als unter 6 Stunden (teilweise EM-Rente). Eine EM-Rente bekommt man auf Antrag, wenn überhaupt, nur nach strenger individueller Prüfung durch die DRV.
Maxam 19.04.2024 | 06:17
Sie können Zeitungen austragen, dann sind Sie in Bewegung, am Briefkasten paar Minuten stehen im Auto sitzen. Von jedem etwas. Also Hintern zusammenkneifen und auf gehts
Deutsche Rentenversicherung
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