Guten Morgen Padme,
bei einer Beschäftigung während des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung sind stets zwei Punkte zu betrachten, und zwar:
1. das Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente
und
2. die Hinzuverdienstregelungen.
Zu den medizinischen Voraussetzungen:
Bei voller Erwerbsminderung sind Sie unter 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsatzfähig. Arbeiten Sie also mindestens 3 Stunden täglich, könnte es sein, dass volle Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt. Eine Überprüfung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger ist jederzeit möglich.
Zum Hinzuverdienst:
Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung dürfen Sie bis zu 6.300,00 Euro pro Kalenderjahr dazu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.