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Experten-Antwort

EM-Antrag während Existenzgründung möglich?

von ratlos24.08.2011 | 16:06
1255 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich bräuchte bitte Hilfe. Hoffentlich verstehen Sie mein Problem. Befinde mich auf Reha. Werde wohl arbeitsfähig entlassen, da ich ja noch ein paar Stunden am Tag arbeiten kann. Falle dadurch vom Übergangsgeld ins ALG1. Frage: Kann ich während einer Existenzgründung über das Arbeitsamt zeitgleich einen Antrag auf EM-Rente stellen? Da die Bearbeitung ja Monate Dauert, möchte ich nicht einfach die ALG1-Zeit nutzlos verstreichen lassen. Vollzeitjob finde ich mit meiner Krankheit keine mehr. Mit Existenzgründung kann ich zumindest ein paar Stunden am Tag -wie es halt geht- arbeiten. Abgesichert wäre ich durch den Gründungzuschuss für zumindest 9 Monate. Achtung: Ich weiß, dass es nicht einfach ist mit einem Handicap eine selbständige Arbeit zu bewältigen! Doch raten es auch meine Ärzte. Mein Geschäftsmodell ist so aufgebaut, dass ich mir die ARbeit einteile kann wie es gesundhl. geht. Und große Kosten verursachte ich auch keine. Noch ist der Gründungszuschuss (Businessplan habe ich natürlich) eine Mußleistung vom Amt. Was sagen die Experten? Chancen für eine halbe EM-Rente? Danke ratlos

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Antrag können Sie selbstverständlich stellen. Bei der Antragstellung legen Sie dann die Unterlagen bzgl. Ihrer Selbständigkeit vor.

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3 Antworten

KSCam 24.08.2011 | 17:07
Zu den Chancen eines EM Rentenantrages kann Ihnen hier keiner was sagen. Voll erwerbsgemindert sind Sie wenn Sie nur noch weniger als 3 Studen täglich arbeiten können. Teilweise erwerbsgemindert dann, wenn Sie noch 3-6 Stunden arbeiten können. Ob das auf Sie zutriff weiß keiner im Forum. Und Kaffeesatzleserei oder Spekulation hilft nicht weiter. Im Zweifel stellen Sie den Rentenantrag und warten ab.
KSCam 24.08.2011 | 17:07
Zu den Chancen eines EM Rentenantrages kann Ihnen hier keiner was sagen. Voll erwerbsgemindert sind Sie wenn Sie nur noch weniger als 3 Studen täglich arbeiten können. Teilweise erwerbsgemindert dann, wenn Sie noch 3-6 Stunden arbeiten können. Ob das auf Sie zutriff weiß keiner im Forum. Und Kaffeesatzleserei oder Spekulation hilft nicht weiter. Im Zweifel stellen Sie den Rentenantrag und warten ab.
ratlosam 25.08.2011 | 08:50
Hallo! Ich wollte doch nur wissen, ob es überhaupt erlaubt ist während der Selbständigkeit (über Gründungszuschuss Arbeitsamt) einen Antrag auf EM-Rente zu stellen! Das war ja die Frage! Danke
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