Hallo Sandy,
wie Sie ganz richtig feststellen, gehört der R0230 zum Antrag auf Altersrente. Bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente benötigen Sie den also nicht. Bitte machen Sie ggf. Angaben zu Arbeitsentgelt o.ä. im Hauptantrag (R0100) unter Ziffer 9.3.