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Experten-Antwort

EM Arbeitsmarktrente in Schwerbehindertenrente

von Stern24.01.2022 | 14:32
556 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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*1960 Teil EM Rente als Arbeitsmarktrente Schwerbehindert 60% Welche Änderungen würden sich bei einer Umwandlung in eine Schwerbehindertenrente ergeben. Steuerlich Anfang der Rente. Rentenbetrag usw. Vielen Dank schon mal

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stern,

zunächst einmal wird die Altersrente im Gegensatz zur Areitsmarktrente unbefristet geleistet. Der Steuerfreibetrag bleibt beim unmittelbaren Wechsel in die Altersrente gleich.

Zur Rentenhöhe der Altersrente können wir Ihnen hier im Forum ohne nähere Kenntnis Ihres Versicherungsverlaufs keine Auskunft geben; sie kann gleich hoch sein (Besitzschutz), höher werden oder auch niedriger ausfallen. Sie können sich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Probeberechnung erstellen lassen. Generell empfehlen wir Ihnen, sich ausführlich individuell beraten zu lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Sternam 24.01.2022 | 18:57
Sorry Wollte einfach nur wissen was passiert wenn ich von meiner Teil EM Rente die auf voll läuft wegen des Arbeitsmarktes Auf die Schwerbehindertenrente wechsle.
W°lfgangam 24.01.2022 | 19:21
Hallo Stern, Ihre Hinzuverdienstmöglichkeit bei der vorgezogenen Altersrente erhöht sich in diesem Jahr auf 46.060 € - gegenüber auch ein paar 10T € möglichen bei der Teil-EMRT ...die ja auch schon sehr hoch sein dürfte. Vorteil Altersrente: keine Weiterzahlungsanträge zur EMRT, keine möglichen Überprüfungsverfahren seitens DRV Nachteil 'Umwandlung' in Altersrente: Kapitel EMRT ist abgeschlossen, auch wenn _ggf._ noch 'Verbesserungen' bei diesen Bestandsrentner erfolgen könnten ...fragen Sie dazu Politik/Ampel, was dazu überhaupt vorgesehen ist - bisher weiß davon niemand etwas. Gruß w.
Hloam 24.01.2022 | 19:21
Der Steuerfreibetrag wird unter Beibehaltung des Prozentsatzes neu berechnet. Ist hier auch sehr anschaulich dargestellt: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/renten…
Deutsche Rentenversicherung
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