Hallo Jörg,
die Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente besteht immer aus zwei Teilen: der medizinischen Beurteilung durch den Sozialmedizinischen Dienst und der sogenannten Verwaltungsentscheidung durch die Rentensachbearbeitung.
In der Rentensachbearbeitung werden die medizinischen Beurteilungen mit den rechtlichen Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente abgeglichen (z.B. volle oder teilweise Erwerbsminderung, eventuelle "Arbeitsmarktrente" usw.). Außerdem müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden (Erfüllung der Wartezeit, Prüfung der 5 Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten drei Jahren) und natürlich Ihr Versicherungskonto auf Vollständigkeit geprüft werden. Dann wird - im Falle der Bewilligung - die Zahlung angewiesen.
Bitte haben Sie also noch etwas Geduld.