Die DRV hat Ihnen wahrscheinlich ein sogenanntes "aufklärendes Schreiben" geschickt, in dem sie die Rechtsansicht des Rentenversicherungsträgers dargestellt hat. Wenn Sie die in dem Schreiben dargelegte Auffassung der DRV nicht teilen, müssen Sie Ihre Sichtweise begründen. Für die Begründung eines Widerspruchs gibt es keine gesetzliche Frist, doch sollten Sie die Begründung Ihrer Auffassung im eigenen Interesse so schnell wie möglich erledigen.
Sofern Sie sich der in dem Schreiben dargelegten Auffassung der DRV anschließen, sollten Sie der DRV dies mitteilen. In diesem Fall wird ein Bescheid erteilt.