1.Mit Bescheiderteilung erhält Ihre Krankenkasse vom Rentenversicherungsträger eine schriftliche Mitteilung, mit der Bitte ggf. einen Erstattungsanspruch für zurückliegende Zeiträume geltend zu machen.
2. Im Rentenbescheid steht auf der ersten Seite wann die laufende Zahlung beginnt.
3. Die Rente wird - nachschüssig - gezahlt, d. h. immer am Ende des Monats.