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Experten-Antwort

EM bzw. AR Höhe

von HerthaF20.02.2013 | 16:42
1574 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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1. Ist es möglich, während des Bezugs einer sehr niedrigen EM-Rente zusätzliche Anwartschaften (durch Hinzuverdienst von € 450,00) zu erwerben, sodass bei späterer Umwandlung in die Regelaltersrente eine höhere Rentensumme zustehen könnte? Falls ja, welcher Erhöhungs-%-Satz könnte damit in etwa erreicht werden? 2. Muss die EM-Rentenhöhe immer umso niedriger ausfallen, je früher die EM-Rente beginnt oder ist dies u. U. nicht immer zwingend der Fall? Ist für die Bemessung der Gesamt-EM-Rentenhöhe hauptsächlich das (vor Eintritt des Versicherungsfalles) im Gesamtanwartschaftszeitraum erreichte/ ermittelte Durchschnittseinkommen maß-geblich oder liegt die Gewichtung gleichwertig auf der Anwartschafts-Zeitschiene? 3. Wirkt sich die Reihenfolge verschiedener Zeiten (Beschäftigung, Kinderzeiten, Arbeits-losigkeit, Krankengeldbezug) auf die Höhe Gesamtrente aus oder ist die Reihenfolge dieser Zeiten während der Anwartschaftszeit unerheblich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

zu 1.: Eine pauschale Aussage hierzu kann nicht getroffen werden. Wie KSC bereits dargestellt hat, kann es darauf ankommen, ob die geringfügige Beschäftigung vor dem 60. Lebensjahr (also neben einer Zurechnungszeit) oder nach dem 60. Lebensjahr ("solo") liegt. Des Weiteren ergeben sich Unterschiede in der Bewertung einer geringfügigen Beschäftigung, je nachdem, ob diese in der Rentenversicherung versicherungspflichtig ist oder nicht.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich individuell in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen beraten zu lassen.

zu 2.: Ergänzend zu den Ausführungen von KSC ist noch auf einen möglichen Rentenabschlag hinzuweisen. Dieser beträgt je ja nach Rentenbeginn bis zu 10,8 %. Genauere Informationen hierzu können Sie der Broschüre "Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle" (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/51570/erwerbsminderungsrente

_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf) entnehmen.

zu 3.: Die Reihenfolge kann sich in Einzelfällen auf die Rentenberechnung auswirken (vor allem wenn es um bewertete oder nicht bewertete Ausbildungszeiten geht).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 20.02.2013 | 18:17
1) Theoretisch wohl möglich aber kaum realistisch zu erwarten, weil die EM Rente in aller Regel eine Zurechnungszeit (bis 60 Jahre hochgerechnet) und deren Wert wohl kaum niedriger ist als der Wert der Minijobs. Wen, ist das einzelfallabhängig und prozentuale Erhöhungssätze können nicht angegeben werden. 2) Das hängt nicht von "früher" oder "später" ab, weil es ja die Zurechnungszeit gibt. In erster Linie ist die Beitragshöhe im bisherigen Versicherungsleben maßgebend. 3) Die Reihenfolge der Versicherungszeiten ist natürlich nicht wichtig....
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