Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM Klage gewonnen

von Bine08.03.2011 | 09:48
3124 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Habe nach mehrmaligen Ablehnen klagen müssen und habe gewonnen. Antrag wurde 9/2009 gestellt, aber Versicherungsfall ist 9/2005 das Urteil liegt so das ich eine Nachzahlung nun von August 2005 bekomme. Ist auch alles inzw. wieder bei der DRV. Weiß einer wielange die zum berechnen brauchen und ab wann die erste Zahlung eintritt? Tel. wurde mir gesagt max. 1 bis 2 Wochen. Vielleicht hat ja jemand ein ähnlichen Fall gehabt und kann mir ein wenig helfen. MFG Bine

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die erste laufende Zahlung könnte Ende April für April sein. Die Abrechnung der Nachzahlung dauert etwas länger, da die einzelnen Stellen (KK, AfA) von der Entscheidung erst benachrichtigt werden müssen und diese ihren Erstattungsanspruch geltend machen müssen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Auch wenn von keiner Stelle Geld kam, die einzelnen Stellen werden vorsorglich angeschrieben.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

KK ist die Krankenkasse wegen Krankengeld; AfA steht für Agentur für Arbeit wegen AloGeld 1.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Fritziam 08.03.2011 | 10:39
Hallo Herzlichen Glückwunsch Birne!!! Ich Rate jeden zu klagen, und das machen immer mehr gut so. Mit freundlichen Grüßen Fritzi PS: Wer nichts wagt der nichts gewinnt!!!
Simonam 08.03.2011 | 12:49
Hallo! Wenn Sie Pech haben müssen Sie bis zu einem Jahr auf Ihre Nachzahlung warten! Aber auf etwas sicheres ist gut warten zumindest wenn man es nicht gleich braucht! Alles Gute Simon
...am 08.03.2011 | 11:59
Das beste ist, ein Richter vom SG trifft gleich die Entscheidung über Erwerbsminderung ... da kann sich der Steuerzahler und die Solidargemeinschaft die zusätzlichen und unnützen Gerichtskosten sparen. Komische Urteile fällen die Gerichte sowieso. Versicherungsfall 09/2005 -> Nachzahlung ab 08/2005 ... Antrag 09/2009 -> Nachzahlung ab 08/2005 ... klingt alles ziemlich komisch. Mich würde mal interessieren auf welcher Gesetzesgrundlage diese Entscheidungen beruhen.
Kämpferam 08.03.2011 | 20:32
Glückwunsch,bei mir war es ähnlich musste auch erst klagen, dann wurde vom gericht gutachter bestellt. der hat sämtliche gutachten von drv-gutachter als zum teil med. als unsinnig und widersprechend entlarvt. und schon kam anerkenntniss der drv. habe dann nach 4 wochen erstattung für mehrere jahre auf meinem konto gehabt. also immer kämpfen!!
Bineam 08.03.2011 | 09:50
Zitat von Bine anzeigenausblenden
[quote=150887] Habe nach mehrmaligen Ablehnen klagen müssen und habe gewonnen. Antrag wurde 9/2009 gestellt, aber Versicherungsfall ist 9/2005 das Urteil liegt so das ich eine Nachzahlung nun von August 2005 bekomme. Ist auch alles inzw. wieder bei der DRV. Weiß einer wielange die zum berechnen brauchen und ab wann die erste Zahlung eintritt? Tel. wurde mir gesagt max. 1 bis 2 Wochen. Vielleicht hat ja jemand ein ähnlichen Fall gehabt und kann mir ein wenig helfen. MFG Bine Ist keine Rente auf Zeit, und habe von keiner Stelle geld bezogen.
Bineam 08.03.2011 | 11:54
Was bedeutet KK und AfA? Zu mir haben die gesagt s´dauert max 1 bis 2 Wochen. Mag da auch nicht täglich anrufen und nachfragen.
Bineam 08.03.2011 | 12:55
Zitat von ... anzeigenausblenden
Also KG habe ich nie bekommen und Arbeitslosengeld/ Hilfe auch nicht seit 2004, da geheiratet. Das ganze lief übers Gericht. Ich habe den Antrag im Jahr 2009 gestellt, aber laut Gericht und meiner Erkrankungen ist der Versicherungsfall gegeben seit 8/2005 so das Urteil der Richter, daher müssen die ab da zahlen.Ich habs auch erst seit heute verstanden bei den ganzen §§§. Mußte nur zum Gericht noch hin wegen Anerkenntnis und nun ist alles bei der DRV und die müssen nun alles ausrechnen.
Bineam 08.03.2011 | 12:57
Zitat von Bine anzeigenausblenden
Das beste ist, ein Richter vom SG trifft gleich die Entscheidung über Erwerbsminderung ... da kann sich der Steuerzahler und die Solidargemeinschaft die zusätzlichen und unnützen Gerichtskosten sparen. Anhang: Die Rückzahlung aus dem Grund da es keine EM Rente auf Zeit sondern dauerhaft ist, Komische Urteile fällen die Gerichte sowieso. Versicherungsfall 09/2005 -> Nachzahlung ab 08/2005 ... Antrag 09/2009 -> Nachzahlung ab 08/2005 ... klingt alles ziemlich komisch. Mich würde mal interessieren auf welcher Gesetzesgrundlage diese Entscheidungen beruhen.
Also KG habe ich nie bekommen und Arbeitslosengeld/ Hilfe auch nicht seit 2004, da geheiratet. Das ganze lief übers Gericht. Ich habe den Antrag im Jahr 2009 gestellt, aber laut Gericht und meiner Erkrankungen ist der Versicherungsfall gegeben seit 8/2005 so das Urteil der Richter, daher müssen die ab da zahlen.Ich habs auch erst seit heute verstanden bei den ganzen §§§. Mußte nur zum Gericht noch hin wegen Anerkenntnis und nun ist alles bei der DRV und die müssen nun alles ausrechnen.
Sozialröchler?am 08.03.2011 | 20:45
Zitat von Bine anzeigenausblenden
Es soll mitunter auch schon vorkommen, dass Frauen mit Hakennase und Glaskugel sogar die Bearbeitungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung, speziell Ihrer zuständigen Sachbearbeitung, minutengenau voraussagen können. Leider hilft das nicht so richtig, weil die Deutsche Rentenversicherung keine Renten zahlt. Dafür ist die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, nach § 119 SGB 6 zuständig und bis das Geld von da kommt ... Da hat man Ihnen mit 1 - 2 Wochen einen dicken Bären aufgebunden oder ein Trostpflaster aufgeklebt. Nach der Zahlungsmitteilung (Abrechnung der Nachzahlung) können schon mal 3 Wochen vergehen, bis das Geld auf Ihrem Konto ankommt. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__119.html
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026