Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAuch wenn von keiner Stelle Geld kam, die einzelnen Stellen werden vorsorglich angeschrieben.
Die erste laufende Zahlung könnte Ende April für April sein. Die Abrechnung der Nachzahlung dauert etwas länger, da die einzelnen Stellen (KK, AfA) von der Entscheidung erst benachrichtigt werden müssen und diese ihren Erstattungsanspruch geltend machen müssen.
KK ist die Krankenkasse wegen Krankengeld; AfA steht für Agentur für Arbeit wegen AloGeld 1.
Das beste ist, ein Richter vom SG trifft gleich die Entscheidung über Erwerbsminderung ... da kann sich der Steuerzahler und die Solidargemeinschaft die zusätzlichen und unnützen Gerichtskosten sparen. Anhang: Die Rückzahlung aus dem Grund da es keine EM Rente auf Zeit sondern dauerhaft ist, Komische Urteile fällen die Gerichte sowieso. Versicherungsfall 09/2005 -> Nachzahlung ab 08/2005 ... Antrag 09/2009 -> Nachzahlung ab 08/2005 ... klingt alles ziemlich komisch. Mich würde mal interessieren auf welcher Gesetzesgrundlage diese Entscheidungen beruhen.Also KG habe ich nie bekommen und Arbeitslosengeld/ Hilfe auch nicht seit 2004, da geheiratet. Das ganze lief übers Gericht. Ich habe den Antrag im Jahr 2009 gestellt, aber laut Gericht und meiner Erkrankungen ist der Versicherungsfall gegeben seit 8/2005 so das Urteil der Richter, daher müssen die ab da zahlen.Ich habs auch erst seit heute verstanden bei den ganzen §§§. Mußte nur zum Gericht noch hin wegen Anerkenntnis und nun ist alles bei der DRV und die müssen nun alles ausrechnen.
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