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Experten-Antwort

EM -Rente

von Phillip27.08.2016 | 10:25
1123 Ansichten
3 Antworten
Hallo, in meiner jährlichen Rentenauskunft steht ein Betrag den ich bekomme wenn EM -Rente eintreten würde. Von diesem Betrag gehen KV und PV ab, gehen auch noch Abzüge davon ab weil die normale Altersrente noch nicht erreicht ist ? und wie viel wäre das? MfG Phillip

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.08.2016 | 12:44

Wenn Sie in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert sind, mindert sich der Rentenbetrag noch um die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Des Weiteren ist ein Teil der Rente steuerpflichtig, so dass ggf. noch Steuern zu zahlen sind. Der Rentenabschlag ist in dem in der Auskunft genannten Betrag bereits berücksichtigt.

2 Antworten

Klugpuperam 27.08.2016 | 11:19
Hallo Philipp, die Beträge sind schon fertige Bruttobeträge, eventuelle Abschläge sind schon runter. Nur der Anteil, den Krankenkasse und Finanzamt fordern, ist nicht ausgewiesen.
Johnam 27.08.2016 | 11:25
Hallo Philipp, der ausgewiesene EM Betrag in Ihrer Renten Auskunft gehen nur noch KV/PV ab. Keine weiteren Abzüge. Die 10,8% sind bereits auch abgezogen. Sicherlich bekommen Sie noch weitere kompetente Antworten und am Montag von den Experten. Gruß
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