1. Im August 2016 besteht nur Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (halbe Rente).
2. Darüberhinausgehende Ansprüche bei der Krankenkasse oder bei der Agentur für Arbeit sind mit diesen Trägern abzuklären.
Hallo LauraIW,
ist der Monat 08.2016 nicht vielleicht als Nachzahlungsmonat im Bescheid ausgewiesen, der vorsorglich erst mal einbehalten wird und später nach Verrechnung mit etwaigen anderen Leistungsträgern nachgezahlt wird?
„Die Rente beginnt am 01.08., die laufende Zahlung erfolgt ab 01.09. - mit Zahltermin natürlich zum Monatsende.“
Steht gleich auf der ersten Seite des Bescheides...
Gruß
w.
Du solltest mal ein bischen spazieren gehen.Habe ich einen Denkfehler?Hallo LauraIW, ist der Monat 08.2016 nicht vielleicht als Nachzahlungsmonat im Bescheid ausgewiesen, der vorsorglich erst mal einbehalten wird und später nach Verrechnung mit etwaigen anderen Leistungsträgern nachgezahlt wird? „Die Rente beginnt am 01.08., die laufende Zahlung erfolgt ab 01.09. - mit Zahltermin natürlich zum Monatsende.“ Steht gleich auf der ersten Seite des Bescheides... Gruß w.
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