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Experten-Antwort

EM-Rente

von LauraIW18.08.2016 | 17:15
1181 Ansichten
5 Antworten
Hallo, habe nach einem Unfall einen EM-Rentenantrag gestellt. KG bis 24.07.16 1. Rentenbescheid: teilweise EM, befristet, Leistungsfall 2/16, Zahlung ab 3/16 2. Rentenbescheid: volle EM, Zahlung ab 9/16, befristet, Arbeitsmarktrente Dann kam noch ein Bescheid bezüglich der Nachzahlung des 1. Bescheides, nach Abrechnung mit KK verbleibt noch ein Restbetrag, der an mich überwiesen wird. Soweit habe ich alles verstanden. Meine Frage: Was ist mit dem Monat 8/16? Die Nachzahlung ist nur gering, ca. 540 €, und die volle EM Zahlung bekomme ich erst Ende 9/16 ausgezahlt. Was ist mit den Leistungen für August? Ist das mit der Rente abgedeckt oder zahlt das Arbeitsamt den Restbetrag? Ich muss ja von irgendetwas leben. Beim AA habe ich vorsorglich einen Antrag gestellt, weil ich ja nicht wusste, wann der EM-Rentenbescheid kommt. Habe EM-Rentenbescheide kopiert und an AA gesendet. Bisher keine Reaktion und telefonisch nicht erreichbar. Habe ich einen Denkfehler? Weiß jemand einen Rat? Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.08.2016 | 09:25

1. Im August 2016 besteht nur Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (halbe Rente).

2. Darüberhinausgehende Ansprüche bei der Krankenkasse oder bei der Agentur für Arbeit sind mit diesen Trägern abzuklären.

4 Antworten

KSCam 18.08.2016 | 18:25
Ist doch klar, im August sind Sie teilweise EM und erhalten von der DRV die halbe Rente. ob daneben noch ALG oder Krankengeldansprüche bestehen, müssen Sie mit Arbeitsamt oder Krankenkasse klären. Die Aussage der DRV ist doch klar, oder?
W*lfgangam 18.08.2016 | 18:33
Hallo LauraIW, ist der Monat 08.2016 nicht vielleicht als Nachzahlungsmonat im Bescheid ausgewiesen, der vorsorglich erst mal einbehalten wird und später nach Verrechnung mit etwaigen anderen Leistungsträgern nachgezahlt wird? „Die Rente beginnt am 01.08., die laufende Zahlung erfolgt ab 01.09. - mit Zahltermin natürlich zum Monatsende.“ Steht gleich auf der ersten Seite des Bescheides... Gruß w.
???am 19.08.2016 | 08:09
" ... ist der Monat 08.2016 nicht vielleicht als Nachzahlungsmonat im Bescheid ausgewiesen ..." Das glaube ich jetzt nicht. Wenn man bei einem Versicherungsfall 02/16 eine befristete Rente bekommt, beginnt die Zeitrente meiner Berechnung nach am 01.09.16. Oder habe ich mich jetzt verzählt? Ich würde empfehlen, bei der AfA mal nach dem Sachstand zu fragen.
GroKoam 19.08.2016 | 08:19
W*lfgang schrieb

Hallo LauraIW,

ist der Monat 08.2016 nicht vielleicht als Nachzahlungsmonat im Bescheid ausgewiesen, der vorsorglich erst mal einbehalten wird und später nach Verrechnung mit etwaigen anderen Leistungsträgern nachgezahlt wird?

„Die Rente beginnt am 01.08., die laufende Zahlung erfolgt ab 01.09. - mit Zahltermin natürlich zum Monatsende.“

Steht gleich auf der ersten Seite des Bescheides...

Gruß

w.

Habe ich einen Denkfehler?
Hallo LauraIW, ist der Monat 08.2016 nicht vielleicht als Nachzahlungsmonat im Bescheid ausgewiesen, der vorsorglich erst mal einbehalten wird und später nach Verrechnung mit etwaigen anderen Leistungsträgern nachgezahlt wird? „Die Rente beginnt am 01.08., die laufende Zahlung erfolgt ab 01.09. - mit Zahltermin natürlich zum Monatsende.“ Steht gleich auf der ersten Seite des Bescheides... Gruß w.
Du solltest mal ein bischen spazieren gehen.
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