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Experten-Antwort

EM-Rente 2

von Bernd 100005.01.2017 | 18:05
1697 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Am 04.01. 12.35 habe bereits eine Frage geschickt , die Sie ja auch schon beantwortet haben. Da ich die Antwort in zwei Richtungen deute , möchte ich nochmal einen Experten um eine kurze Klärung bitten , da ich mir sehr viele Gedanken mache. Ihre Antwort lautete: "das müssen Sie nicht mitteilen, sondern nur dass Sie eine Beschäftigung aufgenommen haben. Das unterliegt Ihren Mitteilungspflichten. Bei einer evtl. Weitergewährung wird individuell geprüft in wie weit die Stundenzahl eine Rolle spielt." Ist das so zu deuten , daß meinen konkreten Fall nicht melden muß , sondern es melden müsste , wenn ich eine Beschäftigung aufnehmen würde. Da dies bei mir nicht der Fall ist , muß ich es auch nicht melden. Eine wirkliche Beschäftignung könnte ich auch nicht aufnehmen und an meiner Erwerbsminderungsrente gibt es auch keinerlei Zweifel. Ich möchte mir nur , wie geschrieben nicht unnötige Gedanken machen müssen. Vielen Dank und viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd 1000,

ob es sich bei Ihnen nur um eine Hilfe oder schon um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, können nur Sie selbst beurteilen (siehe unten genannte Kriterien).

Familienhaft mitarbeitende Angehörige stellen keine Beschäftigungsverhältnisse dar und sind damit auch nicht zur Sozialversicherung zu melden.

In der Praxis wurden jedoch hierzu einige Kriterien von der Rechtsprechung entwickelt, um prüfen zu können, ob mitarbeitende Familienangehörige der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung zwischen Angehörigen kann angenommen werden, wenn

• der Angehörige in den Betrieb des Arbeitgebers wie eine fremde Arbeitskraft eingegliedert ist und die Beschäftigung tatsächlich ausübt,

• der Angehörige dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt,

• der Angehörige anstelle einer fremden Arbeitskraft beschäftigt wird,

• ein der Arbeitsleistung angemessenes Arbeitsentgelt vereinbart und regelmäßig gezahlt wird,

• von dem Arbeitsentgelt regelmäßig Lohnsteuer entrichtet wird und

• das Arbeitsentgelt als Betriebsausgabe gebucht wird.

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11 Antworten

Konrad Schießlam 05.01.2017 | 18:27
Mit diesen Angaben kann man wirklich nichts anfangen, es gibt auch keine EM 2 Rente, Ein Schreiben am 4.1.1935 war nicht möglich, da gab es hier die Möglichkeit am 4.1.1935 noch nicht MfG.
Neutrale Mitleserinam 05.01.2017 | 20:01
Es ist einfach nur schäbig, wie unsensibel hier mit einem an Darmkrebs erkrankten Mann umgegangen wird. Nicht gewusst? Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.....
Cosimoam 05.01.2017 | 19:24
Hallo Bernd 1000, bleiben Sie cool. Das Neue Jahr hat erst begonnen und Sie machen sich unnötige Gedanken. Sie müssen nichts melden, solange Sie Ihre Lebenspartnerin ein bisschen helfen. Bitte keine schlafende Hunde wecken. Mfg
Klausiam 05.01.2017 | 20:39
@Neutrale Mitleserin: Tun Sie sich und allen anderen hier im Forum einen großen Gefallen und machen Sie Ihrem Namen alle Ehre. Belassen Sie es beim Mitlesen und überlassen Sie denen das Feld, die anderen mit ihren Antworten helfen wollen und nicht nur hüllenlose, unqualifizierte Bemerkungen loswerden wollen.
KSCam 05.01.2017 | 20:58
Bernd 1000 wollen Sie jetzt täglich fragen? Sie haben doch die klare eindeutige Antwort erhalten, dass es für Ihre "Tätigkeit" keine Mitteilungspflicht gibt. Wenn Sie das schlicht und einfach beherzigen müssen Sie sich wirklich "keine Gedanken mehr machen". Der Drops ist doch gelutscht. Das was Sie tun interessiert die DRV nicht weil es weder ein Arbeitsverhältnis noch eine selbständige Tätigkeit ist. Und wenn Sie es unbedingt melden wollen schreiben Sie halt einen Brief an die DRV......der wird dann in die Akte gehängt und gut ist.....bringt zwar nichts, macht nur Arbeit, aber wenn Sie unbedingt wollen....das tut Ihrem Sachbearbeiter auch nicht wirklich weh. Nur täglich hier im Forum nerven hat auch keinen wirklichen Sinn! So wichtig für die Menschheit ist dieses Anliegen auch wieder nicht.
Rentensputnikam 06.01.2017 | 10:39
@Neutrale Mitleserin: Tun Sie sich und allen anderen hier im Forum einen großen Gefallen und machen Sie Ihrem Namen alle Ehre. Belassen Sie es beim Mitlesen und überlassen Sie denen das Feld, die anderen mit ihren Antworten helfen wollen und nicht nur hüllenlose, unqualifizierte Bemerkungen loswerden wollen.
Bernd 100am 06.01.2017 | 12:09
Vielen Dank für die Antwort(en). Es tut mir leid , daß ich genervt habe. Die erste Antwort des Experten war ja eigentlich schon eindeutig genug.
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