Erwerbsminderungsrenten werden auf Antrag gewährt. Sie sollen regelmäßig nur befristet bis zu maximal drei Jahren bewilligt werden. Eine wiederholte Gewährung ist möglich, sofern der Gesundheitszustand sich nicht verbessert hat.
Überprüfungen sind unregelmäßig möglich. Die Prüfung erfolgt in jedem Einzelfall individuell. Es ist auch möglich eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Diese wird mit Erreichen der Regelaltersgrenze ( zur Zeit noch das 65. Lebensjahr ) von Amts wegen in eine Regelaltersrente umgewandelt.
Der Abschlag, der zuvor für die Erwerbsminderungsrente festgestellt worden ist, wird in die Regelaltersrente übernommen. In der Regel ist dies zur Zeit der Wert von 10,8 Prozent, sofern die Rente vor dem 60. Lebensjahr bewilligt worden ist.
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