Ja. Sie können dauerhaft teilweise erwerbsgemindert sein, d. h. dauerhaft nur weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können, und gleichzeitig zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sein, d. h. zeitlich befristet nur weniger als 3 Stunden arbeiten können. Bei zeitlicher Befristung der vollen Erwerbsminderung geht der Gutachter davon aus, dass sich Ihr Leistungsvermögen in absehbarer Zeit wieder auf mehr als 3 Stunden täglich (aber weniger als 6 Stunden) bessern kann.