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EM Rente

von Castle25.11.2017 | 10:42
1121 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, nun ist mein Rentenbescheid gestern gekommen und einen Satz darin verstehe ich nicht und bitte um Erläuterung: "....weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht." Außerdem wurde die Rente befristet bis 31.12.2018, d.h. dann, dass ich bereits im September nächsten Jahres eine Verlängerung beantragen müsste. Das sind gerade mal 10 Monate. Was wird von mir erwartet, damit ich in dieser , wie ich finde , kurzen Zeit meine volle Leistungsfähigkeit wieder herstelle? Für eigene Erfahrungen wäre ich dankbar.

15 Antworten

Homeam 25.11.2017 | 11:56
Also ganz einfach ausgedrückt: Sie sind der DRV nicht krank genug. Daher die Befristung. Je kürzer befristet - desto gesünder! Ich hab da so vom Leder gezogen, da haben die mich sofort unbefristet gemacht. Quasi ein hoffnungsloser Fall der darauf wartet in die Kiste zu springen.
Schorscham 25.11.2017 | 12:05
Sie sind nur teilweise erwerbsgemindert, also noch dazu in der Lage, zwischen drei und unter sechs Stunden täglich zu arbeiten. Da in Ihrem Fall aber davon ausgegangen wird, dass der regionale (Teilzeit)Arbeitsmarkt für Sie verschlossen ist, erhalten Sie eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" in Form einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Diese "Arbeitsmarktrenten" sind grundsätzlich auf maximal drei Jahre befristet, damit zeitnah auf Veränderungen des (Teilzeit)Arbeitsmarktes reagiert werden kann. Sollte also irgendwann eine Entspannung Ihres regionalen (Teilzeit)Arbeitsmarktes festgestellt werden, wird Ihre volle EM-Rente in eine Rente wegen teilweiser EM umgewandelt. Und das kann sehr plötzlich geschehen. MfG
Castleam 25.11.2017 | 12:37
Ja, vielen Dank, das habe ich jetzt soweit verstanden. Was erwartet denn die DRV von mir, damit ich die volle Leistungsfähigkeit wieder erlange, was ich in fast 5 Jahren Rehabilitation (medizinische und LTA) nicht geschafft habe?? Wer wäre hierfür mein Ansprechpartner?
Fortitude oneam 25.11.2017 | 12:54
Hallo Castle, die DRV erwartet von Ihnen nichts bestimmtes. Genießen Sie erstmal Ihre Erwerbsminderungsrente. Die Erwartungshaltung liegt bei Ihnen. Wie alt sind Sie? Wollen Sie wieder arbeiten? Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Castleam 25.11.2017 | 13:41
Ich bin 51 1/2 und hätte gerne gearbeitet. Ich habe vor 5 Jahren eine LTA beantragt und von da an 2 medizinische und 2 berufliche Rehas gemacht, was gescheitert ist und nicht zur Integration geführt hat. Deshalb ist mir auch der Bescheid und die kurze Befristung so schleierhaft. Der neurologische Gutachter (das Gutachten liegt mir vor) hat auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3 Stunden angekreuzt und eine längere Therapie eingeräumt. Das ich jetzt nur teilweise erwerbsgemindert sein soll und auch nur so kurz verstehe ich nicht. Ich weiß nicht, welche Therapie mich in einem Jahr soweit bringen soll, welche Therapieformen gibt es für den psychiatrischen Fall?? Ich weiß nicht weiter, da ich soviel schon gemacht habe und es zum Arbeiten immer noch nicht langt.
Homeam 25.11.2017 | 13:57
Ihre psychische Erkrankung könnte sich ja bis September 2018 noch verschlimmern....... Lassen Sie das in den nächsten Monaten vom Facharzt dokumentieren. Dann klappts auch mit der Unbefristung.
Schorscham 25.11.2017 | 13:59
Zitat von Castle anzeigenausblenden
Die einzige Möglichkeit wäre, fristgerecht Widerspruch einzulegen und darin Ihre Argumente, die für eine volle Erwerbsminderung sprechen, vorzutragen. Die Meinung des neurologischen Gutachters alleine ist für die DRV nicht bindend. Die endgültige Entscheidung bezüglich des Restleistungsvermögens trifft der hausinterne DRV-Obergutachter nach Auswertung sämtlicher vorliegenden Fakten. Wenn Sie sich zu unsicher sein sollten, wäre es sinnvoll, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Sozialverband, wie z.B. dem www.sovd.de oder dem www.vdk.de mit dem Widerspruchs-/Klageverfahren zu beauftragen. Die Hausjuristen der DRV haben nämlich tagtäglich mit Widersprüchen zu tun und wissen sehr genau, wie sie laienhaft begründete Widersprüche abwimmeln können. MfG
Fortitude oneam 25.11.2017 | 14:26
Zitat von Castle anzeigenausblenden
Hallo Castle, sollten Sie mit dem Bescheid nicht eunverstanden sein, könnten Sie Widerspruch einlegen. Ganz wichtig dabei ist, dass Ihre Krankenakte auf den Neuesten Stand ist. Nehmen Sie Ihre Fachärzte und den Hausarzt mit ins Boot. Der einfachere Weg wäre auch, Sie lassen alles so laufen. Gehen regelmäßig zum Arzt. Beim nächsten Weitergewährungsantrag könnte ja vielleicht eine volle EMR dabei rumkommen. Wenn Sie wirklich nicht mehr Arbeiten wollen bzw. können, dann würde ich Ihnen den schwierigen Vorgang empfehlen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Angelaam 25.11.2017 | 15:06
nun ist mein Rentenbescheid gestern gekommen und einen Satz darin verstehe ich nicht und bitte um Erläuterung: "....weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht." Außerdem wurde die Rente befristet bis 31.12.2018, d.h. dann, dass ich bereits im September nächsten Jahres eine Verlängerung beantragen müsste. Das sind gerade mal 10 Monate. Was wird von mir erwartet, damit ich in dieser , wie ich finde , kurzen Zeit meine volle Leistungsfähigkeit wieder herstelle? Für eigene Erfahrungen wäre ich dankbar. [/quote 1) Von Dir wird erwartet dass Du Dir einen Teilzeitjob suchst. 2) Gerade mal 10 Monate? Du wirst doch in 10 Monaten einen Weitergewährungsantrag auf die Reihe bekommen.
Angelaam 25.11.2017 | 15:27
1) Von Dir wird erwartet dass Du Dir einen Teilzeitjob suchst. 2) Gerade mal 10 Monate? Du wirst doch in 10 Monaten einen Weitergewährungsantrag auf die Reihe bekommen.
-am 27.11.2017 | 10:33
Hallo Castle, Schorsch hat Ihnen ja schon sehr gut erklärt, dass Sie nach Feststellung der der Rentenversicherung teilweise erwerbsgemindert sind und eine befristete Arbeitsmarktrente erhalten. Die DRV hat Ihnen eine volle EM-Rente auf Zeit wegen verschlossenen Arbeitsmarktes gewährt, weil Sie noch in Teilzeit arbeiten können (3 bis unter 6 Stunden). Einerseits kann es sein, dass bei Ihnen teilweise Erwerbsminderung auf Dauer festgestellt wurde (siehe Rentenbescheid) und die Befristung ausschließlich aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes erfolgte. Zum 01.01.2019 (oder ggf. auch früher) wird dann lediglich geprüft wird, ob der Arbeitsmarkt weiterhin verschlossen ist. Andererseits bedeutet eine befristete Feststellung von teilweiser Erwerbsminderung nicht zwingend, dass sich Ihr Gesundheitszustand bis zum Ende der Befristung erheblich verbessern wird. Die Ärzte der Rentenversicherung halten eine Besserung lediglich für möglich. Sollte sich Ihre Leistungsfähigkeit bis Ende 2018 nicht verbessern oder sogar verschlechtern, können Sie eine Weitergewährung der Rente beantragen.
Fastrentneram 27.11.2017 | 16:20
Eine LTA bekommen Sie nur, wenn Sie für diese belastbar sind und eine Chance besteht, dass Sie durch die LTA wieder am Arbeitsleben teilnehmen können. Sie werden aktuell medizinisch so eingeschätzt, dass Sie nur noch unter 6 Stunden täglich arbeitsfähig sind. Eine LTA kann aber durchaus auch mehr tägliche Arbeitsstunden erfordern. Folglich ist die Ablehnung der LTA und die aktuelle Einschätzung Ihrer verminderten Arbeitsfähigkeit kein Widerspruch!
Castleam 27.11.2017 | 15:38
Sehr geehrter Experte, kann ich denn zeitgleich mit einem Verlängerungsantrag noch mal eine LTA beantragen? Denn ohne diese ist eine Integration aussichtslos. Allerdings hat man mir die letzte LTA im Januar gestrichen und gemeint, ich könne neu beantragen, müsse dann aber die Belastbarkeit nachweisen. Also für die LTA nicht belastbar genug, aber für Teilzeitarbeit schon?? Das soll mir mal jemand erklären!
Schorscham 27.11.2017 | 19:32
Zitat von Castle anzeigenausblenden
LTA-Maßnahmen zur Erlangung einer Teilzeitstelle gibt es gewöhnlich nicht. Insofern ist kein Widerspruch erkennbar. Widersprüchlich wäre es allerdings, wenn jemand einerseits EM-Rente beantragt, weil er sich für rentenrelevant erwerbsgemindert hält aber gleichzeitig behauptet, er wäre so weit erwerbsfähig, dass er mit Hilfe einer LTA-Maßnahme wieder ins Berufsleben integriert werden könnte. Wer eine EM-Rente bezieht und einen LTA-Antrag stellt, spielt übrigens auch ein wenig mit dem Feuer. Denn wer sich offenbar selbst für voll erwerbsfähig hält, bestätigt quasi gleichzeitig, dass er seine EM-Rente zu Unrecht bezieht. Und er sollte sich daher nicht darüber wundern, wenn seine EM-Rente noch einmal auf den Prüfstand kommt. MfG
Fortitude oneam 27.11.2017 | 20:02
Hallo Castle, User Schorsch hat es excellent beschrieben. Einfach beherzigen und Sie haben ja die volle EMR. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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