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EM-Rente

von haelmchen04.08.2008 | 09:52
1192 Ansichten
5 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin von einer metastasierten Tumorerkrankung betroffen, bin jetzt ausgesteuert und habe einen Antrag auf EM-Rente gestellt. Während eines Reha-Klinikaufenthaltes wurde mir mitgeteilt, dass man mich als erwerbsunfähig entlassen wird. Somit erwarte ich einen positiven Rentenbescheid. Mittletrweile hat mir mein Arbeitgeber mitgeteilt, dass er mir aus Kulanzgründen meinen Resturlaub bezahlen möchte. Muß ich auf die Hinzuverdienstgrenzen achten, wenn mir der Arbeitgeber diesen Urlaub bezahlen möchte? Wenn ja, könnte der Arbeitgeber jeweils das Entgelt auf 400€-Beiträge aufteilen, damit mir das Geld nicht auf die EM-Rente angerechnet wird? Vielen Dank für Ihre Auskünfte! Mit freundlichen Grüßen

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 04.08.2008 | 10:29

§ 96a SGB VI

Moderatoren-Antwortam 04.08.2008 | 10:15

Urlaubsabgeltungen, die wegen Beendigung der Beschäftigung nach Rentenbeginn geleistet werden, jedoch in der Zeit zuvor erarbeitet wurden, gelten nicht als schädliches Arbeitentgelt und werden nicht angerechnet.

3 Antworten

Irstam 04.08.2008 | 10:26
@Experte: Quelle?
Paulaam 04.08.2008 | 10:31
siehe auch Rechtliche Anweisungen der DRV zu § 96a SGB VI Paula
Rosannaam 04.08.2008 | 10:59
Hallo haelmchen, >Während eines Reha-Klinikaufenthaltes wurde mir mitgeteilt, dass man mich als erwerbsunfähig entlassen wird.< Aufgrund Ihrer schweren Erkrankung kann es schon sein, daß Sie erwerbsgemindert sind. Aber die Reha-Klinik kann Sie eigentlich nur als ARBEITSUNFÄHIG, nicht als ERWERBSUNFÄHIG entlassen. Und das sind 2 Paar Schuhe. Denn nicht jeder, der arbeitsunfähig ist, ist auch erwerbs(-unfähig)gemindert. Ich hoffe natürlich trotzdem für Sie, daß über den Rentenantrag schnell und positiv entschieden wird. MfG Rosanna.
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