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EM Rente

von Roland09.08.2008 | 16:21
1168 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Nach einen Kommentar in eine Fachzeitschrift bin ich mir etwas unsicher geworden Habe mir schon einmal infos bei euch geholt aber nocheinmal Meine Daten :geb 18.03.47,alle vorraussetzungen erfüllt,eine GdB von 50% zeit 2004 und beabsichtige im juni 2009 in Rente zu gehen ( abzugsfrei). Meine konkrete Frage:Muß ich eine EM Rente beantragen oder eine Altersrente,wo und was sind hier die Vor bzw Nachteile,was ist richtig in meinen Fall. Vielen Dank für eine Antwort

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Roland,

den Beiträgen von Hase und Rosanna ist nichts hinzuzufügen.

3 Antworten

Rolandam 10.08.2008 | 09:18
Sorry,mir ist ein Fehler bei meine Daten angaben unterlaufen,es muß heißen der Rentenantrag stlelle ich im Juni 2010
Haseam 11.08.2008 | 07:12
Sollten Sie 2010 weiterhin 50% schwerbehindert sein und 35 Jahre beitragsrechtliche Zeiten nachweisen, können Sie die Altersrente wegen Schwerbehinderung beantragen. Wäre mit 63 abschlagsfrei. Warum also erst im Juni?
Rosannaam 11.08.2008 | 10:54
Hallo Roland, ich frage mich auch, weshalb Sie die AR erst im (oder ab) Juni 2010 beantragen wollen. Wenn Sie allerdings noch bis Mai 2010 über mtl. 400,- EUR verdienen würden, wäre der Rentenbeginn 01.06.2010 richtig. Andernfalls können Sie bereits ab 01.04.2010 (63. Lebensjahr = März 2010) die abschlagsfreie AR beziehen. Denken Sie auch daran, daß Sie ZU BEGINN DER AR auch noch mind. 50 % schwerbehindert sein MÜSSEN. Ist ja immerhin noch fast 2 Jahre bis dorthin! MfG Rosanna.
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