Hallo Jenny,
auch Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit ohne Zahlung von Krankengeld können ggf. als beitragsfreie Anrechnungszeiten anerkannt werden. Diese Zeiten sind dem Rentenversicherungsträger nachzuweisen. Eine Glaubhaftmachung reicht nicht aus. Nach Vorlage geeigneter Unterlagen z.B. Atteste des Haus- bzw. Facharztes entscheidet der Rentenversicherungsträger über die Anrechnung.
Einen Antrag auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung können Sie ortsnah in einem Service Zentrum der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen lassen . Die Bewilligung dieser Rentenart erfolgt grundsätzlich befristet.