Hallo Joseff,
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung können Sie haben, wenn die persönlichen, wartezeitrechtlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die persönliche Voraussetzung ist insbesondere im Gesundheitszustand begründet. Ist das Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf 3 - unter 6 Stunden gesunken, liegt teilweise Erwerbsminderung vor. Bei einem täglichen Leistungsvermögen von unter 3 Stunden ist volle Erwerbsminderung gegeben. Über Ihr Leistungsvermögen entscheidet der sozialärztliche Dienst im Rentenverfahren. Mit wartezeitrechtlicher Voraussetzung ist bei der Erwerbsminderungsrente die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren mit Beitragszeiten zu verstehen. Das heißt, Sie können auch vor Erfüllung von 35 Jahren eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Allerdings müssen Sie zusätzlich in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten belegt haben.