Hallo ben,
wenn Sie von der BU-Rente nahtlos in die Altersrente wechseln, dann sind Ihre bisherigen persönlichen Entgeltpunkte besitzgeschützt. Die BU-Rente hat den Rentenartfaktor 0,5 und die Altersrente 1,0.
Das führt dazu, dass die daran anschließende Altersrente - von allen Feinheiten der Berechnung abgesehen - doppelt so hoch sein wird, wie die jetzt bezogene BU-Rente. Daneben erzielter Verdienst kann die Rente natürlich mindern.