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Experten-Antwort

EM Rente

von ben04.09.2011 | 19:30
1637 Ansichten
3 Antworten

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Moin, wenn ich halbe EM Rente bekomme wegen BU und gehe dann in Altersrente. Ist die dann mindestens doppelt so hoch wegen dem sogenannten Besitzschutz. Bekomme die EM Rente schon 3 Jahre.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.09.2011 | 08:42

Hallo ben,

wenn Sie von der BU-Rente nahtlos in die Altersrente wechseln, dann sind Ihre bisherigen persönlichen Entgeltpunkte besitzgeschützt. Die BU-Rente hat den Rentenartfaktor 0,5 und die Altersrente 1,0.

Das führt dazu, dass die daran anschließende Altersrente - von allen Feinheiten der Berechnung abgesehen - doppelt so hoch sein wird, wie die jetzt bezogene BU-Rente. Daneben erzielter Verdienst kann die Rente natürlich mindern.

2 Antworten

-/-am 04.09.2011 | 19:33
Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, hängt z. B. von evtl. Hinzuverdienst ab. Am besten etwa drei Monate vor Beginn der Altersrente beim zuständigen Rentenversicherungsträger schriftlich eine Rentenauskunft anfordern.
-_-am 04.09.2011 | 22:29
Hat der Versicherte eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen, sind die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte bei einer anschließenden Versichertenrente besitzgeschützt, wenn die Rente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der vorherigen Rente beginnt. Ist nach einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine Folgerente zu gewähren, wird gem. § 77 Abs. 3 Satz 2 SGB 6 der bisherige Zugangsfaktor nur für die Hälfte der Entgeltpunkte der Vorrente übernommen. Für die Entgeltpunkte, die die Hälfte der Entgeltpunkte der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung übersteigen, ist nach Absatz 2 ein neuer Zugangsfaktor in Abhängigkeit vom Beginn der Folgerente zu ermitteln.
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