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Experten-Antwort

EM-Rente

von kolibri03.02.2011 | 21:58
1705 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich bekomme eine halbe EM Rente wegen Berufsunfähigkeit.Die rente wird aber nicht ausgezahlt weil ich noch bis September ALG 1 bekomme.Meine Frage:Wenn ich im September meine Rente 570 Euro nach abzug der Krankenversicherung bekomme,muß ich dann noch was an die Krankenkasse zusätzlich bezahlen?Ich bin dann 61 und kann mich mit der Rente und meinen Rücklagen bis 63 über Wasser halten,wenn ich bis dahin keine Arbeit habe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.02.2011 | 10:13

Sobald das Arbeitslosengeld 1 eingestellt wurde, erhalten Sie einen Rentenbescheid über die Neuberechnung Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Wenn Sie nur über diesen Rentenbezug in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, dann sind weitere zusätzliche Beiträge an die Krankenkasse nicht zu leisten. Der Abzug der Kranken/Pflegeversicherung erfolgt also nur über Ihre Rentenzahlung.

1 Antworten

oder soam 04.02.2011 | 08:21
Wenn Sie über den Bezug der Rente in der KVdR pflichtversichert sind, dann eigentlich nicht, außer Sie erzielen weitere beitragspflichtige Einkünfte neben der Rente. Erfüllen Sie jedoch die Voraussetzungen für die KVdR nicht und versichern sich freiwillig in der gKV, dann wird die KK von Ihnen ca. 140 EUR Mindestbeitrag für KV und PV verlangen. Dann erfolgt jedoch kein Abzug bei der Rente und einen Anspruch auf Beitragszuschuss aus der Rentenkasse hätten Sie auch noch!
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