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Experten-Antwort

EM-Rente

von Gerd31.07.2020 | 08:19
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, seit 12 Jahren beziehe ich eine unbefristete Teil-EM und arbeitete noch zwei bis drei Stunden an vier Tagen in der Woche (sozialversicherungspflichtig). Weil absehbar war, dass ich meinen Arbeitsplatz verlieren würde und die Aussicht auf eine andere Beschäftigung wegen meiner Einschränkungen so gut wie aussichtslos war, stellte ich einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente. Gleichzeitig besteht seit 1.11.2019 ein Anspruch auf AR/GdB, deshalb beantragte ich diese vorab. Zum 29.02.20 wurde mir gekündigt, und seit dem 1.3.20 beziehe ich die AR/GdB, die das Doppelte der vorigen Teil-EM ausmacht. Man sagte mir, würde die volle EM bewilligt, würde die zweite Hälfte der EM mit der höheren Zurechnungszeit berechnet. Nach mehreren Gutachten und Widerspruch erhielt ich nun einen Rentenbescheid mit der Bewilligung der vollen EM rückwirkend ab 2008 und einer Befristung bis zum 29.02.20. Es ist eine Nachzahlung angegeben und die Ansage eines weiteren Bescheides. Von der Rentenhöhe wird nichts gesagt. Ist es dann nicht so, dass sich an der Rentenhöhe (AR/GdB) nichts ändert, weil die alten Zurechnungszeiten gelten? Warum mir rückwirkend eine volle EM-Rente zugesprochen wurde, wurde mir nicht mitgeteilt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerd,

bitte setzen Sie sich entweder direkt mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung oder mit dem Servicetelefon Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers in Verbindung. Letzteres ist von 07:30 - 19:30 Uhr, freitags bis 15:30 Uhr zu erreichen. Gerade in den Randzeiten, direkt frühmorgens oder ab 18:30 Uhr ist auch zu Corona-Zeiten ein Telefonat möglich, ohne lange warten zu müssen.

Ohne die Ihnen vorliegenden Bescheide zu kennen, kann im Forum keine zutreffende Antwort gegeben werden.

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15 Antworten

Gerdam 31.07.2020 | 09:35
Sorry, dass ich hier eine Frage stelle, die VIELLEICHT von jemandem benatwortet werden könnte, der Ähnliches erlebt hat. Würde ich einen "Sachverständigen" kontaktieren können, so würde ich das mit Sicherheit tun. Zu Corona-Zeiten ist eine Audienz beim Papst wahrscheinlich einfacher als ein Telefonkontakt mit dem "richtigen" Ansprechpartner. Vielen Dank!
Schadeam 31.07.2020 | 09:06
Es bleibt wohl nichts anderes übrig als den angekündigten weiteren Bescheid abzuwarten oder direkt bei der Sachbearbeitung anzurufen. Wer im Forum soll sich erklären können warum Sie plötzlich für 12 Jahre rückwirkend ab 2008 die volle Rente bekommen? Wer hier soll theoretisch erklären was sich das alles für Konsequenzen ergeben? Sorry so eine Fragestellung eignet sich kaum für ein Forum.
Gerdam 31.07.2020 | 10:02
Liebe Experten, Danke für die Antwort. Die erste Kontaktaufnahme ist möglich, das ist richtig, dann aber soll immer wieder an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet werden, der entweder im Gespräch, nicht anwesend oder in Urlaub ist....
HeineR.am 31.07.2020 | 10:04
Sorry, muss heißen: Die tlw. war schon längst unbefristet.
HeineR.am 31.07.2020 | 10:02
Ja, so WÄRE es gewesen, wenn ab 2014 oder 2019 die volle EM eingetreten wäre - nach Ansicht der DRV. So ähnlich war es bei mir. Ich wollte auch nur eine tlw. und wie aus dem Nichts wurde mir dann rückwirkend eine volle befristet geleistet. Die tlw. war schon längst befristet. Nachfrage bei der DRV hat fälschlicherweise ergeben, dass es sich hier um eine AM-Rente handeln sollte. Schauen Sie dahingehend mal in Ihren Bescheid. Was aber bei mir gar nicht stimmte - denn 1) hatte ich angegeben, dass mein AG mir einen TZ-Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, was er auch bestätigt hat vor der DRV - und 2) stand dahingehend NICHTS im Rentenbescheid. Das wird leider so sein. Aber vielleicht rechnen sich ja die 12 Jahre Nachzahlung und darüber hinausgehend ausgleichsmäßig für die fehlenden Zusatzzeiten? Schreiben Sie die DRV an, so würde ich es machen. Und was passiert ab dem 01.03.2020?
Tipp am Randeam 31.07.2020 | 12:40
Wenn der Sachbearbeiter schwer zu erreichen ist, gibt es die Möglichkeit einen Rückruf zu vereinbaren, bzw. mit dem Vorgesetzten nach einer Lösung suchen.
Genauam 31.07.2020 | 13:02
Da es sich hier um um einen sehr individuellen Fall handelt, ist es nur zielführend sich mit der zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen. Wenn dies telefonisch nicht direkt gelingt, sollte man per E-Mail oder Fax einen Rückruftermin vereinbaren. In Zeiten der Pandemie ist das nicht ungewöhnlich.
Häam 31.07.2020 | 13:06
Ich kenne viele, die die zuständige Sachbearbeitung ihres Rententrägers durchaus, wenn auch manchmal etwas verspätet, erreicht haben, aber niemanden der eine Audienz oder ein Gespräch beim Papst hatte. Mit diesen Vergleichen stellt man sich selbst ein Armutszeugnis aus. Es tut Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin sicher unendlich leid, dass sie nicht sofort und in vollem Umfang nur für sie tätig sein können.
Gerdam 03.08.2020 | 12:53
Zunächst vielen Dank für die Antworten, die hier gegeben wurden. Sicherlich ist es ein besonderer Fall und kann nicht pauschal beantwortet werden. @ Hä: Was wissen Sie von mir und meinen Bemühungen um einen Gesprächstermin bei der DRV? Was wissen Sie von den Gesprächen, die ich seit 2 1/2 Jahren mit einer äußert unangenehmen und unfreundlichen Sachbearbeiterin führe, die meine Anfragen eindeutig falsch verstehen WILL ?! Ich weiß selber ganz genau, dass, gerade während der Corona-Pandemie, nicht alles so laufen kann, wie man es gerne hätte. Aber schließlich geht es darum, bestimmte Fristen nicht verstreichen zu lassen, und da kann man schon etwas nervös werden. Ich weiß von vielen Menschen, die es mit durchaus zugewandten, freundlichen und hilfsbereiten Menschen bei der DRV zu tun haben, bei mir war es leider nicht so. Ihre Aussage vom "Armutszeugnis" ist schon ein wenig anmaßend.....aber geschenkt.
Franziskaam 03.08.2020 | 15:25
Möchte dem Fragesteller den Rücken stärken. EM beantragen zu müssen ist schon hart genug und die Prozesse sind so komplex und mühsam, dass man z.B. mit psychischen Krankheiten eigentlich keine Chance hat, jemals durchzusteigen. Beim Chef beschweren, darauf wäre ich im Leben nicht gekommen. Meine Sachbearbeiter sind wahlweise im Urlaub, selbst krank oder gehen nicht ans Telefon. Sich hier ins Forum zu wenden ist keine Kritik an deren Arbeit, sondern lediglich der Versuch, die eigenen Angelegenheiten in den Griff zu bekommen. Fragen muss erlaubt bleiben, auch wenn die Antwort ggf. eben wenig weiterhilft. Lieben Gruß Franziska
Gerdam 03.08.2020 | 19:53
Vielen Dank, Franziska, für Ihre Ausführung. Ja, genau so ist es. Freiwillig wird wohl kaum jemand vorzeitig in eine Rente gehen wollen, die auch nicht gerade üppig ausfällt. Krankheit, Stress mit dem Arbeitgeber, Gutachten, die nur Momentaufnahmen sein können und nicht zuletzt Existenzängste zehren an den Nerven. Aber beim Chef beschweren, das liegt mir fern. Etwas mehr Empathie hätte ich mir einfach gewünscht. Ich lasse das Ganze nun vom Sozialverband klären. Dort darf man fragen, wenn man etwas nicht versteht.
Gerdam 03.08.2020 | 19:53
Vielen Dank, Franziska, für Ihre Ausführung. Ja, genau so ist es. Freiwillig wird wohl kaum jemand vorzeitig in eine Rente gehen wollen, die auch nicht gerade üppig ausfällt. Krankheit, Stress mit dem Arbeitgeber, Gutachten, die nur Momentaufnahmen sein können und nicht zuletzt Existenzängste zehren an den Nerven. Aber beim Chef beschweren, das liegt mir fern. Etwas mehr Empathie hätte ich mir einfach gewünscht. Ich lasse das Ganze nun vom Sozialverband klären. Dort darf man fragen, wenn man etwas nicht versteht.
Übertriebenam 04.08.2020 | 08:27
Ihr Post wird auch nicht besser, wenn Sie ihn mehrmals einstellen. Viel Erfolg mit dem Sozialverband. Allerdings kann der auch nicht zaubern.
Max4.0am 04.08.2020 | 10:53
Und meist ist es so, dass ein solcher Träger weniger informiert und bemüht ist als man selbst, vorausgesetzt, man hat ordentlich recherchiert. Die Zurechnungszeiten kann der auch nicht erhöhen. Wenn die volle EMR nun rückwirkend bewilligt wurde, gibt es auch keine höheren Zurechnungszeiten. Anwalt wäre die bessere Lösung, um zu beweisen, warum Sie nur tlw. erwerbsgemindert waren und ab 2019 mit höheren Zurechnungszeiten nun voll erwerbsgemindert. Wird schwierig, aber nicht unmöglich.
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