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Experten-Antwort

EM-Rente

von Ralf11.03.2022 | 13:27
167 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, nach einem großem Bandscheibenvorfall LWS und andauernde Schmerzen über den Tag die sich bei längerer Bewegung und Sitzen über den Tag erhöhen, so wie psychischen Problemen u.a. wegen der ständig Schmerzen, habe ich einen EU-Rentenantrag gestellt, der abgelehnt wurde. Im Gutachten der DRV wurde mir nach der Untersuchung eine Arbeitsfähigkeit in meiner gegenwärtigen Position von weniger als 3 Stunden bescheinigt. Sowie eine Erwerbsfähigkeit in jeden anderen Beruf mit mehr als 6 Stunden. Ich bin 1973 geboren und arbeite als techn. Sachbearbeiter(Büro) mit Außendienst. Meine Tätigkeit ist (Stehend, Sitzen, Gehend) im Wechsel. Habe einen leidensgerecht eingereichten Arbeitsplatz und bin seit 3 Jahren durchgehend krankgeschrieben. Ich frage mich, welche Tätigkeit das sein soll mit mehr als 6 Stunden, wenn meine gegenwärtige Tätigkeit das allgemeine Idealbild für einen Umschulung bezüglich eines Bandscheibenvorfalls darstellt und ich für diese Bürotätigkeit mit nur 3 Stunden arbeitsfähig bin. Aktuell bekomme ich egal was ich tue, je länger der Tag wird zunehmen auch Gefühlsstörungen und stärkere Schmerzen welche sich nur mit Erhöhung der Schmerzmitteldosis bekämpfen lassen, was ich nicht immer so machen will. Wie soll ich darauf reagieren? Ich kann mir kein 6 Stunden am Tag vorstellen zu Arbeiten, da die Schmerzen immer wieder schlimmer werden. Widerspruch einlegen und wie begründen? Oder ist das sinnlos? Danke für eine Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ralf,

wenn Sie mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen - dieses haben Sie ja bereits gemacht.

Es ist sinnvoll, den Widerspruch entsprechend zu begründen. Hierfür können Sie Unterstützung bei einem Rentenberater (gegen Gebühr) oder auch bei Sozialverbänden (ebenfalls gegen Gebühr) suchen.

Die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs können hier im Forum nicht beurteilt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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12 Antworten

Ralfam 11.03.2022 | 13:37
Widerspruch ist eingereicht. Begrünung muss nachgereicht werden. Möchte gerne eine Einschätzung ob ein Verfahren überhaupt sinnvoll ist. Ein Anwalt den ich gefragt habe möchte erst mal 250 Euro und dann beschäftigt er sich damit. Danke!
Ralfam 11.03.2022 | 13:39
Wie sollte ich in meinen Fall die Widerspruchsbegründung anführen!
Obiam 11.03.2022 | 14:23
Noch leichtere Jobs. Museumswärter, Parkplatzwächter, Kartenabreißer im Kino, Fotokopierer, Pförtner an einer Nebenpforte und nicht zwangsläufig am Stück. Zwei Stunden vormittags, dann nach Hause ausruhen und nachmittags den Rest. Es gibt sogar böse Zungen die behaupten gefragt worden zu sein, ob sie noch Bleistifte spitzen oder Briefmarken lecken können.
Berndam 11.03.2022 | 13:30
Sie sollten als erstes fristwahrend Widerspruch einlegen und mitteilen, dass sie eine Begründung nachreichen, damit stoppen Sie erstmal die Frist für den Widerspruch. Für alles weitere empfehle ich Ihnen eine Beratung bei einem Sozialverband oder Rechtsanwalt für Sozialrecht.
Peter T.am 11.03.2022 | 14:40
Da hier niemand Ihre Arztbefunde und genauen Einschränkungen kennt, können Sie hier auch leider keine genaue Antwort erhalten/erwarten. Dies sind Dinge, die man in 1. Linie mit seinem Arzt besprechen sollte. Steht er hinter einer EMR? Die Begründung sollte auch von ihm untermauert werden. Genau solche Dinge, wie Gedächtnisstörungen usw, sollte von ihm dokumentiert werden. Ich hoffe auch, Sie sind in Fachärztlicher Behandlung, denn gerade Schmerztherapeuten arbeiten mit dem biopsychologischen Modell, wo es ganzheitlich gegen die Schmerzen geht. Haben Sie nicht eine Rechtsschutz Versicherung, welche das Erstgespräch übernehmen, oftmals mit eigener Hotline, mit eigenen Anwälten. Oder ein Sozialverein, was ich aber nur als "Notbetreuung" empfehlen kann, wenn sonst das Geld für einen richtigen Sozialrechtanwalt fehlt. Viel Erfolg und auf jeden Fall Widerspruch und im Notfall Klage führen, wenn es nicht geht.
W°lfgangam 11.03.2022 | 16:17
Hallo Ralf, hmm ...nach meinem noch folgenden Abendstudium der Medizin und Zusatzqualifizierung als soz.-med. Gutachter für die DRV werde ich es Ihnen dann unter persönlicher Augenscheinnahme mitteilen können ;-) JEDES Verfahren gegen eine Ablehnung mach Sinn, wenn SIE mit der Entscheidung aus Ihrer Sicht nicht einverstanden sind und die dafür vorgesehenen Rechtsmittel in die Hand nehmen, die Begründung liefern/sich dabei anderweitig unterstützen lassen <- von denen, die es können ...sicher nicht von Foren-Quasselstrippen hier. Gruß w.
EU-Rentneram 12.03.2022 | 07:01
Sind Sie Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft? Ver.di, IGM, oder weitere? Wenn ja, ist hier bereits über den Mitgliedsbeitrag Rechtsschutz für Sozialrecht enthalten. Termin vereinbaren, Rechtsschutz beantragen und beraten lassen. Ist sogar besser als die Sozialvereine, wie VdK und wie sie alle heißen. Ansonsten wären die EUR 250 beim Anwalt für Sozialrecht auch gut investiert, soweit er sich die Sache nicht nur anschaut, sondern auch den Widerspruch schreibt und das Verfahren überwacht. Sollte es dabei jedoch auf einen Prozess vor dem Sozialgericht hinauslaufen, sind Sie dann hoffentlich ausreichend rechtsschutzversichert. Wenn Sie bereits drei Jahre arbeitsunfähig sind stellt sich mir auch die Frage, wovon Sie derzeit leben. Ggf. besteht Anspruch auf einen Beratungsschein/Prozesskostenhilfe. Eine persönliche Einschätzung zum Erfolg/Misserfolg, wie Sie bereits vielleicht an den vorangegangenen Beiträgen erahnen können, werden Sie hier nicht erwarten können. Viel Erfolg!
Loniam 12.03.2022 | 08:50
Haben sie das Gutachten welches zu der Annahme kam? Wenn nicht anfordern. Und dann widerlegen, was nicht zutrifft. Ohne fachliche Hilfe kann es nicht so gut ausschauen. Bevor man eine EMR beantragt sollte man an einen Sozialrechtsschutz denken, falls es zur Klage kommt. Sollten sie in einer Gewerkschaft sein, müsste einer vorhanden sein. Im Klageverfahren kann ein eigenes Gutachten erstellt werden, die sind teuer. Jetzt fallen Anwaltskosten an, günstiger sind Sozialverbände. Da sie nach dem 02.01.66 geboren sind, schaut es auch mit einer BU schlecht aus. Sie können sich bei der Agentur für Arbeit beraten lassen, welche Beruf für sie in Frage käme. Haben sie einen GdB, wenn nein, beantragen. Für die EMR bringt er nichts, aber evtl. für eine spätere Erwerbstätigkeit.
Ralfam 12.03.2022 | 10:24
Hallo, beantworte ich mal die Fragen die oben alle aufgeworfen wurden: Ja meine Ärzte stehen hinter mir. Schreiben auch das ich nicht mehr als 3 Stunden arbeitsfähig bin. Jedoch nicht die Gutachter der Rentenversicherung. Diese hat eben dokumentiert das ich weniger als 3 Stunden in gegenwärtiger Position, aber mehr als 6 Stunden in jeder anderen Position arbeitsfähig bin. Der Vorschlag das ich z.B. Biefmarken lecken könnte ist auch nicht 6 Stunden vorstellbar. Weil ein durchgehende Belastung (Stehen/Sitzen/Gehen) nicht möglich ist da sonnst die Gefühlsstörungen wieder stärker werden. Wie soll man denn den Widerspruch begründen? Wenn sie durch die Blume schreiben das es immer einen Job gibt den man ausführen kann, wie weist man nach das es eben keinen Job gibt? Vielen Dank
Grisuam 12.03.2022 | 10:41
Hallo, bei der EM Rente geht es um ERWERBSunfähigkeit, nicht um die ARBEITSunfähigkeit, daher auch die Beurteilung der jetzigen Arbeit und der Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Grob gesagt ist ja JEDER Mensch in der Lage etwas zu sortieren, zu verpacken oder zu zukleben. Auch wenn es diese Jobs faktisch nicht gibt und in der heutigen Zeit mittlerweile auch schon mit Stress verbunden sind (Akkord usw). Am besten ist es, wenn Sie Ihre Funktions- oder Fähigkeitseinschränkungen genauestens beschreiben. Haben Sie mal eine längere Zeit einen Stift und Papier bei sich und notieren ALLES, was Sie gerade in dem Moment nicht schaffen und warum. zB: Schlaflos wg Schmerzen, deshalb morgens nicht erholt nach ca. X Minuten beim kochen nicht mehr stehen können nach ca. x Minuten nicht mehr sitzen können sozialer Rückzug? wie lange brauchen Sie jetzt im Bad/Körperpflege? wie lange können Sie gehen, wie oft müssen Sie Pause machen? wie war das Leben vor Erkrankung und jetzt danach Ist sehr viel Arbeit, könnte sich aber eventuell lohnen. Hier auf der DRV Seite können Sie auch die Leitlinien einer Begutachtung durch lesen und auf was es dem Gutachter/DRV genau ankommt. Alles Gute!
Obiam 12.03.2022 | 11:15
Zitat von Ralf anzeigenausblenden
Diese Jobs müssen schon auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten werden. Jedoch geht es hauptsächlich darum, dass Sie einen solchen faktisch ausüben könnten. Die Vermittlung in den Job wäre dann Sache der Arbeitsvermittlung. Haben Sie bei der Beantragung der EM-Rente auch den Bogen für die Selbstauskunft mit eingereicht? Dieser wird hier öfters kontrovers diskutiert, aber ich finde diesen durchaus hilfreich. Dort kann man der DRV gegenüber das schildern, was man zu sagen hat, wie man sich fühlt, welche Auswirkungen das hat usw.
Samstagam 12.03.2022 | 15:46
Hallo Ralf Ich habe ein paar Ihrer hier bisher eingestellten Fragen einmal oben zusammengefasst. Sie haben es richtig getan, nämlich den Widerspruch zunächst fristwahrend zu stellen. Eine Widerspruchsbegründung sollte von Ihnen möglichst, nach zuvoriger Akteneinsicht (falls nicht schon erfolgt, sonst beantragen), zeitnah erfolgen. In Ihrer Begründung sollten Sie auf ggf widersprüchliche Aussagen zwischen dem sozialmed. Gutachten und den Ihnen vorliegenden Befundberichten Ihrer behandelnden Ärzte und auch Therapeuten, bzw. Untersuchungs- oder gar Klinikbefunden verweisen. Diese Aussagen möglichst mit Unterlagen/Schriftstücken beweisführend auch darlegen. Ich sage es mal so: Einen eigenen Nachweis darüber abgeben, dass es keinen Job gibt der mit Ihrer Erkrankung konform geht, das werden Sie wohl nicht so einfach hinbekommen. Auch mir, vor 1961 geboren und somit laut Gesetz auf den Berufsschutz hinweisen könnend, wurde ein Verweisberuf benannt. Dieser jedoch war ein Teilberufsbild meines seit meiner Ausbildung ausführenden Berufs und beinhaltete exakt den Bereich, den ich während des Wiedereingliederungsversuchs gesundheitlich zweimal abbrechen musste. Von daher möchte auch ich Ihnen dazu raten ein Selbsteinschätzungsprotkoll über Ihren Gesundheitszustand anzufertigen und darin reflektierend Ihren Tagesablauf, mit den Sie begleitenden Beschwerden und Einschränkungen im Berufsleben wie im normalen Alltag, zu beschreiben. Dies auch dahingehend gegensätzlich aufstellen, was und wie Ihr damaliger "beruflicher" und "allgemeiner" Alltag vor der nun langwierigen Erkrankung aussah. Einbußen bei Hobbys und Freizeitaktivitäten sowie das sich Zurückziehen bei sozialen Kontakten aufführen, sie spielen auch eine Rolle. Gleichfalls alle bereits erfolgten gesundheitlich fördernden Maßnahmen an Therapien, evtl. OPs, aktuelle Medikation, Rehas/Klinikaufenthalte usw aufführen und dies dem Widerspruchschreiben beilegen, da Ihre Bemühungen sich darin widerspiegeln, medizinisch und therapeutisch alles ausgeschöpft zu haben, ohne bisher weitreichenden/anhaltenden Erfolg auf Besserung. Was sagen Ihre Ärzte und was fühlen Sie selber? Sind Sie tatsächlich austherapiert (medikamentös, rehabilitativ therapeutisch) oder geht doch therapeutisch oder medizinisch noch etwas? Aus eigener Erfahrung heraus ist mir bekannt, dass eine Wirbelsäulenerkrankung für die betroffene Person eine sehr schmerzhaft langwierige und ins Berufsleben einschneidende Erkrankung ist, die auch öfters zu einer längeren AU-Zeit führen kann, jedoch nicht zwangsläufig auch in die EM führen muss. Ich war damals zwar im VDK, habe mich aber gegen eine Unterstützung von dort entschieden, da die zuständige Anwältin mir sehr überlastet schien und für mich auch wenig interessiert herüberkam, mein Anliegen zu unterstützen. Den Widerspruch habe ich selber durchgezogen und mich im Klageverfahren an einen Fachanwalt gewandt, da meine private RS-Versicherung erst im Klageverfahren griff. Mir wurde abschließend, (ohne persönliche Verhandlung vor dem SG) "auf richterliche Anordnung" rückwirkend zum Antragsdatum eine volle, zunächst befristete, EMR zugesprochen. Mein Verlängerungsgesuch, nur ein Jahr später, wurde mit einer unbefristeten EMR beschieden. Ich wünsche Ihnen viel Kraft, für alles was da in nächster Zeit aus Sie zukommen wird.
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