Hallo Ralf,
wenn Sie mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen - dieses haben Sie ja bereits gemacht.
Es ist sinnvoll, den Widerspruch entsprechend zu begründen. Hierfür können Sie Unterstützung bei einem Rentenberater (gegen Gebühr) oder auch bei Sozialverbänden (ebenfalls gegen Gebühr) suchen.
Die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs können hier im Forum nicht beurteilt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung