Hallo rater,
dies hängt neben dem Datum der Antragstellung nicht zuletzt auch von der Art der Rente (befristet/unbefristet) und dem Zeitpunkt der Minderung der Erwerbsfähigkeit ab. Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden jedoch nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet (§ 101 Abs. 1 SGB VI).