Hallo Maus,
eine Erwerbsminderung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zu ihrem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung kann auch festgestellt werden, wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Ob die Aufnahme einer Beschäftigung aus medizinischer Sicht sinnvoll ist, sollten Sie mit ihrem behandelnden Arzt besprechen.
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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