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Experten-Antwort

EM Rente abgelent.

von Maus25.02.2024 | 22:52
291 Ansichten
4 Antworten
Hallo Ich war auf Reha. Es wurde bestätigt das ich nicht mehr als 3 Std arbeiten kann. Ich habe EM Rente eingereicht, wurde innerhalb 2 Wochen abgelehnt. Habe Wiederspruch eingelegt. Mich bei der Agentur für Arbeit vorgestellt. Werde bald ausgesteuert. Möchte versuchen in meiner alten Firma zu arbeiten. Was wenn die EM Rente genehmigt wird und ich dazwischen gearbeitet habe? Oder soll ich lieber nicht versuchen zu arbeiten? Danke im voraus für Ihre Antwort

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.02.2024 | 15:21

Hallo Maus,

 

eine Erwerbsminderung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zu ihrem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung kann auch festgestellt werden, wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Ob die Aufnahme einer Beschäftigung aus medizinischer Sicht sinnvoll ist, sollten Sie mit ihrem behandelnden Arzt besprechen.

 

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen oder auch das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schwierigam 25.02.2024 | 23:33
Ohne Detail-Kenntnis Ihres Falles kann Ihnen hier in einem öffentlichen Forum niemand wirklich einen belastbaren Rat geben. Holen Sie sich bitte Hilfe bei einem Fachanwalt für Sozialreht oder bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD.
Tjaam 25.02.2024 | 23:47
Es ist nicht verboten, während eines EM-Rentenantrages zu arbeiten. Wie das aber ggf. bei einer Klage vor dem Sozialgericht ankommt, wenn Sie einerseits auf eine volle EM-Rente klagen, aber gleichzeitig in nicht unerheblichen Umfang arbeiten bzw. gearbeitet haben, obwohl Sie doch sagen, nicht mehr als 3 Stunden arbeiten zu können, kann Ihnen niemand hier sagen. Die Sozialrichter sind in der Regel durchaus erfahrene Leute.... Wenn Sie also mehr als 3 Stunden täglich arbeiten, sollten Sie sich schon mal sehr gute Argumente überlegen (was nicht leicht sein dürfte).
kurz und knappam 26.02.2024 | 05:41
Was steht denn in der Begründung, warum abgelehnt wurde? Sind die Versicherungsrechtlichen Zeiten nicht erfüllt? Es ist schon ungewöhnlich, dass ansonsten sooo schnell eine Ablehnung erfolgt. Und ob Sie wieder arbeiten können, besprechen Sie bitte besser mit Ihren Ärzten und nicht in einem Forum. Grundsätzlich steht es einem Antrag auf EM-Rente nicht entgegen, so lange noch keine Erwerbsminderung festgestellt wurde, auch im Widerspruchsverfahren nicht.
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