Hallo H.U.,
Mit den Abschlägen verhält es sich so, dass die Entgeltpunkte, die bereits für Ihre teilweise Erwerbsminderungsrente berechnet wurden, besitzgeschützt sind und beim Wechsel in die Altersrente mit den bereits bei der Erwerbsminderungsrente angewandten Abschlägen übernommen werden.
Denn auch die Teilerwerbsminderungsrente ist grundsätzlich nicht abschlagsfrei. Bei Bezug dieser Rente vor dem 60.Lebensjahr betragen die Abschläge 10,8%. Dieser Abschlag vermindert sich um 0,3% je Monat, den diese Rente zwischen dem 60. Lebensjahr bis zum 63.Lebensjahr erstmals in Anspruch genommen wird. Erst bei einem erstmaligen Bezug einer vollen oder Teilerwerbsminderungsrente ab dem 63.Lebensjahr fallen auch bei dieser Rente keine Abschläge an. Dies gilt auch, wenn diese Rente schon einmal befristet bezogen wurde, dann weggefallen ist und frühestens ab dem 63.Lebensjahr wieder erneut bezogen wird.
Da Sie aber direkt von der Teilerwerbsminderungsrente in die Altersrente wechseln möchten, sind Ihre Entgeltpunkte aus der Teilerwerbsminderungsrente insofern geschützt. Es bleiben hier nur die bisherigen Abschläge-je nach Rentenbeginn der Teilerwerbsminderungsrente maximal 10,8 % - erhalten. Der andere, nicht verbrauchte Teil Ihrer Entgeltpunkte wird bei einem vorzeitigen Beginn Ihrer Altersrente nur mit den aufgrund des Rentenbeginns und Lebensalters herkömmlichen Abschlägen belegt. Zum Beispiel beträgt der Abschlag bei Beginn der Altersrente für langjährig Versicherte mit dem 63.Lebensjahr für ab dem 01.01.1964 geborene Versicherte 14,4%.
Das heißt, es gibt also keinen doppelten Abschlag auf die " alten " Entgeltpunkte, aber für neue Entgeltpunkte ab Beginn der Altersrente gelten die üblichen, nach dem Gesetz und in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rentenbeginns und dem Lebensalter der Versicherten, geregelten üblichen Abschläge für eine vorgezogene Altersrente.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.
Sie können auch, bei weitergehenden Fragen bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung