Sehr geehrter rater,
vom Inhalt her können wir uns den Ausführungen von "antonius" anschließen.
Zur Klarstellung:
Die Rentenversicherung prüft zunächst - unabhängig vom Geburtsjahrgang - ob das Leistungsvermögen des Versicherten nach aktuellem Recht zu einem Rentenanspruch führt.
Bei 3-6 Stunden Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und "verschlossenem" Teilzeitarbeitsmarkt steht eine volle EM-Rente auf Zeit zu.
Für Versicherte, die vor 02.01.1961 geboren sind, wird gleichzeitig geprüft, ob ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente besteht. Dies setzt vorauss, dass sich der Versicherte von seinem erlernten Beruf nicht gelöst hat und er diesen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.