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EM-Rente als Arbeitsmarktrente

von rater17.06.2007 | 12:46
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4 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Frage: Ich bin 56 Jahre und habe nach Herz-OP einen GdB von 50%. Seit meiner Kündigung vor 4 Jahren bin ich mit Unterbrechungen leider arbeitslos. Ich werde einen Antrag auf EM-Rente stellen. Wenn ich noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeitsfähig eingeschätzt werde, aber der Arbeitsmarkt aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen für mich verschlossen bleibt, erhalte ich da eine sogenannte Arbeitsmarktrente zu 100%? Oder sind vor 1961 Geborene dahingehend automatisch benachteiligt, daß sie noch BU-Rente erhalten, die nur einer halben EM-Rente entspricht. Dies wäre doch eine Benachteiligung gegenüber jüngeren Leuten, die noch nicht solange in das Rentensystem Beiträge eingezahlt haben. Muß man dann erst die Gleichbehandlung einklagen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter rater,

vom Inhalt her können wir uns den Ausführungen von "antonius" anschließen.

Zur Klarstellung:

Die Rentenversicherung prüft zunächst - unabhängig vom Geburtsjahrgang - ob das Leistungsvermögen des Versicherten nach aktuellem Recht zu einem Rentenanspruch führt.

Bei 3-6 Stunden Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und "verschlossenem" Teilzeitarbeitsmarkt steht eine volle EM-Rente auf Zeit zu.

Für Versicherte, die vor 02.01.1961 geboren sind, wird gleichzeitig geprüft, ob ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente besteht. Dies setzt vorauss, dass sich der Versicherte von seinem erlernten Beruf nicht gelöst hat und er diesen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.

3 Antworten

Antoniusam 17.06.2007 | 13:31
Bei einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden täglich wären Sie teilweise erwerbsgemindert und hätten, sofern die rentenrechtlichen Voraussetungen erfüllt sind, Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente. Da Sie vor 1961 geboren sind, käme für Sie aber eventuell auch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit in Frage. Diese würde ebenfalls halb so hoch sein wie die volle EM-Rente. Einen Anspruch auf eine volle "Arbeitsmarktrente" hätten Sie dann, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie als verschlossen gilt. Ihre Aufregung, dass nach 1961 geborene bevorzugt würden, kann ich nicht verstehen, weil das schlicht und einfach nicht stimmt ! Diese Jahrgänge können nämlich gar keine Rente wegen Berufsunfähigkeit mehr bekommen, sondern nur noch wegen teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung. Das heißt, es gibt für jüngere Leute keinen Berufsschutz mehr.
rateram 17.06.2007 | 15:14
Falsch interpretiert, was nützt mir die BU-Rente, wenn diese nur der 1/2 EM-Rente entspricht? Nach 1961 geborene erhalten bei möglicher Stundenzahl zwischen 3 und 6 Stunden und verschlossenen Arbeitsmarkt aber 100% EM-Rente. wo ist da der Vorteil für die Älteren?
Antoniusam 17.06.2007 | 15:20
Woher haben Sie blos Ihre Falschinformationen ? JEDER, der teilweise erwerbsgemindert ist, erhält u.U. die VOLLE sogenannte "Arbeitsmarktrente", wenn der Teilzeitarbeitsmarkt für ihn als verschlossen gilt. Wer aber unter den Bedingungen des ALLGEMEINEN Arbeitsmarktes noch vollschichtig arbeiten kann, in seinem zuletzt ausgeübten oder in einem zumutbaren Verweisungsberuf nicht mehr, kann, sofern er VOR 1961 geboren wurde, eine Rente wegen teilweiser EM bei Berufsunfähigkeit erhalten. Für jüngere Versicherte gilt dieses Privileg nicht mehr. Das ist der Vorteil der älteren !
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