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EM-Rente als Schwerbehinderter?

von Lumpilein05.08.2013 | 12:19
1653 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich hätte gern von den Experten gewußt, ob jemand, der 1987 geboren wurde und in einer Behindertenwerkstatt wegen 100 % GdB arbeitet, eine EM-Rente bekommt. Der Bescheid der RV sagt, die Erwerbsminderung sei ab 3.7.2005 eingetreten aberdie 3/5 Belegung nicht erfüllt und deshalb keine Rente! Ab wann werden die 20 Jahre Wartezeit für Behinderte gerechnet? Wird Rente erst ab 20 Jahren nach 16. Lebensjahr, also ab 36 gezahlt? Vielen Dank

6 Antworten

KSCam 05.08.2013 | 12:25
Die "Behindertenrente" wird frühestens ab Folgemonat, in dem der 240. Beitragsmonat liegt, gezahlt. Wenn der erste Beitrag mit 16 war, dann halt 20 Jahre später, wenn jeder der Monate auch belegt ist.
Lumpileinam 05.08.2013 | 12:52
verstehe ich leider nicht ganz, wenn der Behinderte 240 Monate Beiträge zahlen muß, wo liegt dann der "Vorteil" zur normalen 3/5 Belegung? Der erste Beitrag im Versicherungsverlauf war übrigens im Sept. 2004.
Muttiam 05.08.2013 | 13:09
Lumpilein schrieb

Hallo Experte, vielen Dank für Ihre Antwort.

Ab wann werden denn aber nun die 20 Jahre gerechnet?

20 Jahre ab erstem Beitrag Sept. 2004 ?

Und müssen dann 20 Jahre lang durchgehend Beiträge gezahlt werden?

Dann kann der Behinderte ja frühestens mit Mitte 30 Rente bekommen, ist das richtig?

Vielen Dank nochmals

Was für ein Vorteil? Die 3/5-Belegung wird nun mal immer bis zum Eintritt der Erwerbsminderung gerechnet, entfällt also wohl. Der Vorteil wäre dann, nicht bis zur SB-Rente mit frühestens 60 warten zu müssen!
-am 05.08.2013 | 13:16
Hallo, der "Vorteil" besteht darin, das die 3/5 Belegung vor Eintritt eines Leistungsfalles erfüllt sein muss. Wenn nun aber jemand z.B. von Geburt an erwerbsgemindert ist (z.B. aufgrund einer schweren Behinderung) könnte er ohne die Regelung mit den 20 Jahren Wartezeit überhaupt keinen Rentenanspruch wegen Erwerbsminderung erwerben.
Lumpileinam 05.08.2013 | 14:16
Hallo Experte, vielen Dank für Ihre Antwort. Ab wann werden denn aber nun die 20 Jahre gerechnet? 20 Jahre ab erstem Beitrag Sept. 2004 ? Und müssen dann 20 Jahre lang durchgehend Beiträge gezahlt werden? Dann kann der Behinderte ja frühestens mit Mitte 30 Rente bekommen, ist das richtig? Vielen Dank nochmals
-am 05.08.2013 | 14:51
Hallo, die 20 Jahre müssen nicht durchgehend an einem Stück liegen. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit muß vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren eingetreten sein und diese Minderung muss durchgehend bis zum Rentenbeginn anhalten. Für die 20 Jahre Wartezeit zählen vom ersten Beitrag an alle Beitragszeiten mit, dies können Beiträge in einer WfB sein, oder Beiträge aus einem normalen Arbeitsverhältnis oder aber freiwillige Beiträge.
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