Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag, Manfred,
wenn eine Altersrente wegen Schwerbehinderung unmittelbar an eine vorherige Erwerbsminderungsrente anschließt, sind die der EM-Rente zugrundeliegenden Entgeltpunkte besitzgeschützt.
D.h., dass die Altersrente mindestens so hoch ausfällt wie die EM-Rente.
Ausnahmen kann es nur geben, wenn in Ihrer Rente ein Grundrentenzuschlag enthalten ist, der einkommensabhängig gezahlt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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