Hallo Dina,
zu Ihrer ersten Frage:
Grundsätzlich bekommt man vor rechtzeitig Ablauf der Befristung einer Erwerbsminderungsrente einen Hinweis vom Rentenversicherungsträger, dass nunmehr ein Antrag zur Weiterbewilligung der Rente gestellt werden sollte, um ggf. einen nahtlosen Anschluss an die Erstbewilligung gewährleisten zu können. Der Zeitpunkt des Hinweises richtet sich dabei nach der vorausssichtlichen Dauer des Verwaltungsverfahrens. Da offenbar ein solcher Hinweis von Seiten des Rentenversicherungsträgers bei Ihnen noch nicht vorliegt, haben Sie noch keine Zeitnot.
zu Ihrer zweiten Frage:
Ob alle oder ggf. welche behandelnden Ärzte um einen Befundbericht gebeten werden, ist eine Frage des Einzelfalls und kann nicht pauschal beantwortet werden. Sollten Ihnen jedoch aktuelle Unterlagen eines behandelnden Arztes vorliegen, ist für die medizinischen Ermittlungen ggf. hilfreich, sie dem Weiterzahlungsantrag beizufügen.
zu Ihrer dritten Frage:
Bezüglich des voraussichtlichen Zeitpunkts der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über den Weiterzahlungsantrag kann hier natürlich keine Aussage getroffen werden. Dies hängt ggf. auch von der Dauer der medizinischen Ermittlungen ab. Eine Entscheidung sollte aber rechtzeitig vor dem Ablauf der Befristung vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen