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Experten-Antwort

EM-Rente Antrag auf Weiterzahlung

von Dina17.09.2015 | 20:31
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, Bis Februar 2016 beziehe ich eine Volle EM-Rente. Ich möchte einen Antrag auf Weiterzahlung stellen. Erste Frage: -wann muß ich es tun bzw.spätestens zweite Frage: -werden alle meine bahandelten Ärzte auch angeschrieben, wenn ja wann oder reicht es wenn ich beim Antrag R0120 alle Kopien von meinen Behandelten Ärzten abgebe. Dritte Frage: - ab wann kann ich mit einer Entscheidung rechnen um meinen Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren Und auf was muß ich noch achten. Ich bedanke mich für konkrete Antworten LG Dina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dina,

zu Ihrer ersten Frage:

Grundsätzlich bekommt man vor rechtzeitig Ablauf der Befristung einer Erwerbsminderungsrente einen Hinweis vom Rentenversicherungsträger, dass nunmehr ein Antrag zur Weiterbewilligung der Rente gestellt werden sollte, um ggf. einen nahtlosen Anschluss an die Erstbewilligung gewährleisten zu können. Der Zeitpunkt des Hinweises richtet sich dabei nach der vorausssichtlichen Dauer des Verwaltungsverfahrens. Da offenbar ein solcher Hinweis von Seiten des Rentenversicherungsträgers bei Ihnen noch nicht vorliegt, haben Sie noch keine Zeitnot.

zu Ihrer zweiten Frage:

Ob alle oder ggf. welche behandelnden Ärzte um einen Befundbericht gebeten werden, ist eine Frage des Einzelfalls und kann nicht pauschal beantwortet werden. Sollten Ihnen jedoch aktuelle Unterlagen eines behandelnden Arztes vorliegen, ist für die medizinischen Ermittlungen ggf. hilfreich, sie dem Weiterzahlungsantrag beizufügen.

zu Ihrer dritten Frage:

Bezüglich des voraussichtlichen Zeitpunkts der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über den Weiterzahlungsantrag kann hier natürlich keine Aussage getroffen werden. Dies hängt ggf. auch von der Dauer der medizinischen Ermittlungen ab. Eine Entscheidung sollte aber rechtzeitig vor dem Ablauf der Befristung vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

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7 Antworten

W*lfgangam 17.09.2015 | 20:44
Hallo Dina, der Weiterzahlungsantrag sollte 6 Monate vor Ablauf der befristeten EM-Rente gestellt werden, da wird es so langsam Zeit :-) Grundsätzlich reicht die Zeit für eine neue Entscheidung, aber manche med. Dienste der jeweiligen DRV sind 'etwas' überlastet, der angefragte Haus-/Facharzt macht 'ne Reise ums Universum ...es gibt so einige Gründe, wo sich eine abschließende Beurteilung verzögern kann. Legen Sie dem Weiterzahlungsantrag einfach alle _neuen_ Gutachten/Attest/Berichte bei. Welche Ärzte überhaupt angeschrieben werden, ob nicht eine neue Begutachtung durch den med. Dienst der DRV notwendig, entscheidet die DRV selbst. Ihren AG informieren Sie vielleicht 14 Tage vor Ablauf, falls noch keine Entscheidung vorliegen sollte. UND telef. mit der DRV wegen mtl. Weiterzahlung bis zur Entscheidung. Gut wäre es, wenn Sie für all das die nächste Beratungsstelle (DRV oder Versicherungsamt) einbinden, die kümmert sich auch, wenn es eng wird. Gruß w.
=//=am 18.09.2015 | 09:46
Spätestens im Oktober sollten Sie von der DRV ein entsprechendes Anschreiben, einen Antrag auf Weitergewährung und einen Befundbericht für Ihren Arzt erhalten (geht automatisch raus). Fügen Sie dem Antrag so viele aktuelle ärztliche Befunde wie möglich bei. Oftmals wird bereits aufgrund der ärztlichen Befunde über den Antrag auf Weitergewährung entschieden, vor allem dann, wenn eine Rente (auch) aufgrund der Arbeitsmarktsituation gezahlt wird. Ob dies so ist, sehen Sie aus Ihrem Rentenbescheid, Seite 2.
Dinaam 18.09.2015 | 10:04
Vielen Dank für die Auskunfte. Die Auskünfte sind sehr hilfreich,danke. Bin fleißig beim ausfüllen. Im Punkt 3.13 wird nach Selbsteinschätzung gefragt ( Vordruck R0215). Ist es vorteilhafter für mich wenn ich es ausfülle oder lieber nicht. LG Dina
Dinaam 18.09.2015 | 10:07
Vielen Dank für die Auskünfte. Die Auskünfte sind für mich sehr hilfreich, Vielen Dank Bin fleißig beim ausfüllen. Im Punkt 3.13 wird nach Selbsteinschätzung gefragt ( Vordruck R0215). Ist es vorteilhafter für mich wenn ich es ausfülle oder lieber nicht. LG Dina
Bartam 18.09.2015 | 11:36
Lassen Sie den Selbsteinschätzungsbogen weg, dadurch entstehen Ihnen keine Nachteile. Füllen Sie ihn aus, werden Sie möglicherweise auf die dort gemachten Angaben festgelegt.
Dinaam 18.09.2015 | 12:00
Hallo, Das habe ich gelesen, dass es freiwillige angaben sind aber ist es vorteilhafter es auszufüllen?
=//=am 18.09.2015 | 16:41
Ja. Auch wenn es freiwillig ist, ist es besser, den Fragebogen auszufüllen. Sie brauchen ja keine Romane zu schreiben, nur das Wichtigste, was Ihren Gesundheitszustand angeht. Wenn Sie bei der Wahrheit bleiben, kann ja nichtrs passieren. "Füllen Sie ihn aus, werden Sie möglicherweise auf die dort gemachten Angaben festgelegt." Ja und, was ist denn daran schlimm? :-)
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