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Experten-Antwort

EM-Rente/ Arbeitsmarktrente Urlaubsabgeltung

von Karin07.03.2025 | 10:30
111 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin 63 Jahre alt, schwerbehindert und gesundheitlich stark eingeschränkt. Mein Arbeitgeber hat aus diesem Grund bzw. wegen des Leistungsbildes keine Möglichkeit gefunden einen Teilzeitarbeitsplatz für mich einzurichten. Ich erhalte seit Oktober letzten Jahres eine volle EM-Rente bis zur Altersrente, da festgestellt wurde, dass der Teilzeitarbeitsmarkt für mich verschlossen ist. Darf ich jetzt mein ruhendes Arbeitsverhältnis auflösen? Ich habe noch einige Wochen Resturlaub und diesen bekomme ich nur ausgezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht. Oder muss ich warten, bis ich in die Altersrente für Schwerbehinderte gehe? Herzlichen Dank für eine Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.03.2025 | 10:47

Guten Tag,

 

arbeitsrechtliche Fragen können im Rahmen dieses Forums leider nicht beantwortet werden. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Du meine Güteam 07.03.2025 | 10:35
Völlig falsches Forum. Hier geht es um die deutsche Rentenversicherung!
Arbeistrecht macht die DRV nicht (und bloß nicht selber kündigen)am 07.03.2025 | 10:45
Natürlich dürfen Sie, Sie sollten aber nicht! Sie sollten Ihr ruhendes Arbeitsverhältnis auf keinen Fall auflösen. Denn auch während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses sammeln sich weitere Urlaubsansprüche an. Diese verfallen i.d.R. immer erst am 31.3. eines Jahres für das VORvergangene Jahr. Wenn Sie dann nach mehreren Jahren Em-Rente in eine Altersrente wechseln und erst dann das Arbeitsverhältnis endet, kann bei günstigstem Kündigungstermin (28. Februar) ein Urlaubsabgeltung für bis zu 26 Monate anfallen. Im Detail ist das durchaus komplex, hier ein Link zum Einlesen: https://www.hensche.de/Urlaubsabgeltung_Arbeitsrecht_Urlaubsabge… PS: eine "fitter" Arbeitgeber weiß das aber auch. Sollte er Ihnen kündigen, können Sie immer noch überlegen, ob Sie Kündigungsschutzklage einreichen. Dann ist ein Fachanwalt hilfreich.
Karinam 07.03.2025 | 10:47
Entschuldigung. Ich habe mich nicht richtig ausgedrückt. Ich wollte gerne wissen, ob man mir die gewährte Arbeitsmarktrente widerrufen kann, wenn ich nun mein Arbeitsverhältnis auflöse. Ich bin ein bisschen durcheinander.
Nicht selber kündigenam 07.03.2025 | 10:55
Eine Arbeitsmarktrente kann prinzipiell immer entzogen werden. Eine Eigenlkündigung ist in diesem Zusammenhang immer ungüsntig, weil Ihnen das als bewusstes Handeln ausgelegt werden kann (aber nicht muss), um eine volle EM-REnte zu erhalten. Das muss die DRV nicht so handhaben, aber auf eine Prüfung des Kündigungsgrundes müssten Sie sich dann einstellen und darauf hoffen, dass die DRV die gesundheitlichen Gründe anerkennt. Bei mutwilliger Eigenkündigung (ohne für die DRV nachvollziehbare Gründe) ist die Arbeitsmarktrente allerdings in der Regel weg. Aber lassen Sie das ruhende Arbeitsverhältnis doch einfach weiterlaufen. Damit können Sie später dann beim Wechsel in die Altersrente eventuell sogar deutliche finanzielle Vorteile bei einer Urluabsabgeltung erzielen (siehe dazu obigen Kommentar).
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