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Experten-Antwort

EM-Rente auch Anrechnungszeit?

von Der Pillenwichtel03.02.2025 | 11:08
255 Ansichten
6 Antworten
Zählen EM-Rentenbezugszeiten zu den Anrechnungszeiten (45 Jahre) für die "Rente für besonders langjährig Versicherte"?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.02.2025 | 11:23

Guten Tag Pillenwichtel,

 

die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren ist grundsätzlich Voraussetzung um einen Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu haben.

 

Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung, Berücksichtigungszeiten und Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Agentur für Arbeit, Leistungen bei Krankheit, Übergangsgeld angerechnet soweit sie Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten sind. 

 

Grundsätzlich werden Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges nicht angerechnet, wenn diese zwei Jahre vor Rentenbeginn liegen, außer bei einer vollständigen Insolvenz bzw. Geschäftsaufgabe des bisherigen Arbeitgebers.

 

Zudem werden freiwillige Beiträge unter den in § 51 Abs. 3a Nr. 4 SGB VI genannten Voraussetzungen berücksichtigt.

 

Mit freundlichen Grüßen

5 Antworten

Schadeam 03.02.2025 | 11:16
nein
Schadeam 03.02.2025 | 11:51
Schadi schrieb

Wieso?

weil es halt so und nicht anders im Gesetz geregelt ist.
Trostpreisam 03.02.2025 | 12:14
Schadi schrieb

Wieso?

Aber auf langjährig versichert (35 Jahre).
Trostpreis 2am 03.02.2025 | 12:55
Trostpreis schrieb

Aber auf langjährig versichert (35 Jahre).

Und auf die 35Jahre für die Schwerbehindertenrente.
Nein, aber meist kein finanzieller Nachteilam 03.02.2025 | 16:56
Nein, definitiv nicht. Aber falls Sie bis zu Ihrem Altersrentenbeginn in der EM-Rente bleiben (oder die Lücke zwischen EM- und Altersrente maximal 24 Monate beträgt) ist das i.d.R. trotzdem finanziell kein nNachteil wegen des Bestandschutzes §88, SGB 6. Denn dann ist Ihre Altersrente wegen des Bestandschutzes nicht niedriger als Ihre vorhergehende EM-Rente und mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit auch deutlich höher, als es eine "Rente für besonders langjährig Versicherte" gewesen wäre (wegen der Zurechnungs-Entgeltpunkte aus der EM-Rente).
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