Hallo Frank, eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit brauchen Sie als Rentner der Rentenversicherung nicht zu melden, sofern Sie die Pflegetätigkeit nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausüben. Zu melden ist von Menschen die eine Rente wegen einer Erwerbsminderung erhalten, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, unabhängig vom Umfang der Tätigkeit. Entgelt, das nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen von einem Pflegebedürftigen erhalten, gilt auch nicht als Hinzuverdienst, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeldes nicht übersteigt. Nachlesen können Sie dieses in dem Bewilligungsbescheid Ihrer Rente. Weitere Informationen können Sie unter folgendem Link nachlesen: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0096a.html#doc1574470bodyText3