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EM-Rente auf unbestimmte Dauer

von ratsuchend14.10.2009 | 07:26
1797 Ansichten
4 Antworten
Hallo, mir wurde vor drei Jahren eine teilweise EM-Rente gewährt.In dem Bescheid steht dazu, dass die Rente längstens bis zum Erreichen der Regelaltersrente gezahlt wird. Anstelle dieser Rente erhielt ich dann eine befristete volle EM-Rente, da mir der Teilarbeitsmarkt verschlossen ist. Nach einem Verlängerungsantrag, in dem ich u.a. auch eine Verschlechterung meines Gesundheitszustandes angegeben habe (bestätigt durch die ärtzlichen Befundberichte), erhielt ich einen Bescheid über die Zahlung einer vollen EM-Rente auf unbestimmte Dauer, maximal bis zum Erreichen der Regelaltersrente. Was bedeutet in diesem Fall für mich die Formulierung auf "Unbestimmte Dauer"? Ich möchte noch ergänzen, dass ich, 7/1952 geboren, ab Februar 2013 eine Altersrente für Schwerbehinderte beziehen kann. Gruß, eine Ratsuchende

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.10.2009 | 07:56

Auf unbestimmte Zeit heißt nach heutigem Recht bis zur RegelaltersGRENZE. D.h. für Sie bis zum 01.02.2018. Eine Umwandlung zum 01.02.2013 in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie nur beantragen, wenn Sie 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten haben UND mindestens 50% schwerbehindert sind.

3 Antworten

Steffiam 14.10.2009 | 07:44
Es bedeutet ganz einfach Sie bekommen die EM-Rente bis das 65. Lebensjahr erreicht haben und brauchen die die Em-Rente nicht noch mal zu beantragen. (da auf unbestimmt Zeit) Diese wir dann mit dem erreichen des 65. Lebensjahr umgewandelt in eine Regelaltersrente. mfg Steffi
ratsuchendam 14.10.2009 | 09:50
Danke für die schnellen Antworten. Die Voraussetzungen für die Altersrente für Schwerbehinderte sind bei mir erfüllt. Gruß, eine Ratsuchende
-_-am 14.10.2009 | 09:58
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