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Experten-Antwort

em-rente auf vermieterkonto, geht das?

von dominik24.05.2015 | 15:02
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10 Antworten

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hallo, ist es möglich, dass die drv bund die em-rente auf das konto des vermieters überweist statt auf das des rentners? danke.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dominik,

prinzipiell wird die Rente auf das Konto überwiesen, welches Sie bei der Antragstellung angeben. Ob das das Konto Ihres Vermieters ist oder das eines Verwandten oder Bekannten ist dabei unerheblich. Der Vordruck R 985 ist erforderlich. Den Aussagen von Jonas zu Ihrer gestellten Frage schließen wir uns an.

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9 Antworten

Schorscham 24.05.2015 | 15:39
Die meisten Banken haben in ihren AGBs Klauseln stehen, die Fremdnutzungen des Girokontos untersagen. Ihr Vermieter sollte sich also eher darüber Gedanken machen. Der DRV dürfte es im Allgemeinen egal sein, auf wessen Konto sie Ihre Rente überweist. Wer jedoch glaubt, durch solche "Tricksereien" irgendwelche Kontopfändungen vermeiden zu können, könnte ein blaues Wunder erleben. Denn wenn der/die Gläubiger von dem anderen Konto erfahren, dürfen sie auch dort pfänden lassen. Und ob das dann dem Kontoinhaber gefallen würde, darf bezweifelt werden.
Juppam 24.05.2015 | 16:35
Das wäre ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz,denn bei der Kontoeröffnung bestätigt man per Unterschrift,das Konto auf " eigene Rechnung " zu führen.
???am 24.05.2015 | 19:30
Sie können die Rente auf jedes gewünschte Konto überweisen lassen. Der Kontoinhaber muss jedoch bestätigen, dass er evtl. Überzahlungen zürückzahlt.
Maier IIam 24.05.2015 | 22:01
Falsch ! Ein Kontovertrag enthält: genaue Bezeichnung des Kontos Bezeichnung der Kontoart Angaben zur Person des Kontoinhabers Angaben nach § 8 Geldwäschegesetz (Konto für eigene oder fremde Rechnung) Einbeziehung der AGB (Allgemeine Geschäftsbeziehungen) und evtl. Sonderbedingungen Unterschrift des Antragstellers Vermerke zur Legitimation (§ 154 AO) und Bearbeitungsvermerk der Bank
Prielam 25.05.2015 | 22:16
Die meisten Banken haben in ihren AGBs Klauseln stehen, die Fremdnutzungen des Girokontos untersagen. Ihr Vermieter sollte sich also eher darüber Gedanken machen. Der DRV dürfte es im Allgemeinen egal sein, auf wessen Konto sie Ihre Rente überweist. Wer jedoch glaubt, durch solche "Tricksereien" irgendwelche Kontopfändungen vermeiden zu können, könnte ein blaues Wunder erleben. Denn wenn der/die Gläubiger von dem anderen Konto erfahren, dürfen sie auch dort pfänden lassen. Und ob das dann dem Kontoinhaber gefallen würde, darf bezweifelt werden.
Na, der Vermieter kann sich zur Sicherheit seines Anspruchs auf den Mietzins den Anspruch des Mieters auf Auszahlung der Rente sicherheitshalber abtreten lassen. Ferner kann er verlangen, daß die Rente gleich von der Rentenstelle auf ein Konto bei ihm bzw. beim Vermieter gezahlt wird. Das ist legitim, wenn er es nötig hält und nicht der Miete seines Mieters, der vielleicht ein fauler Zahler ist, hinterher laufen will. Dann geht ein nachrangiger Gläubiger zunächst mal leer aus. Pech gehabt.
Ja, das sehe ich auch so. Denn mit der Abtretung ist es ja dann eine Rente des Vermieters und nicht mehr des Rentners. Allerdings kann die DRV in ihren Rentenbedingungen stehen haben (was ich nicht weiss), daß man nur auf ein Konto des Rentners zu zahlen gewillt ist.
Paul Kaufungenam 25.05.2015 | 22:07
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Na, der Vermieter kann sich zur Sicherheit seines Anspruchs auf den Mietzins den Anspruch des Mieters auf Auszahlung der Rente sicherheitshalber abtreten lassen. Ferner kann er verlangen, daß die Rente gleich von der Rentenstelle auf ein Konto bei ihm bzw. beim Vermieter gezahlt wird. Das ist legitim, wenn er es nötig hält und nicht der Miete seines Mieters, der vielleicht ein fauler Zahler ist, hinterher laufen will. Dann geht ein nachrangiger Gläubiger zunächst mal leer aus. Pech gehabt.
Andr*asam 25.05.2015 | 23:41
Die DRV kann eine Abtretung auch ablehnen wenn sie zu dem Schluss kommt, dass diese nicht im Interesse des Berechtigten ist ... ( § 53 SGB I )
Jonasam 26.05.2015 | 08:23
Hallo, Sie können die Rente auf das Konto einer anderen Person überweisen. Dafür ist der Vordruck R985 zu verwenden. Durch die Überweisung auf ein anderes Konto bleiben Sie aber weiterhin Anspruchsinhaber gegenüber dem RV-Träger. Der Vermieter hat keine Rechte gegenüber dem RV-Träger. Er kann nur mitteilen, dass die Rente nicht mehr auf sein Konto überwiesen werden soll. Wichtig ist, der Auszahlungsbetrag kann nicht gesplittet werden. Das heißt: Alles oder nichts an den Vermieter. Eine gesplittete Zahlung kann nur im Rahmen einer Abtretung erfolgen (§ 53 SGB I). Eine Zahlung ist aber nur nach § 53 Abs. 3 SGB I zulässig. Also der Betrag, der die Pfändungsfreigrenze (vgl. Tabelle zu § 850c ZPO) überschreitet. Eine Abtretung nach § 53 Abs. 2 Nr. 2 SGB I ist nicht möglich, da in der Regel kein wohlverstandenes Interesse angenommen werden kann. MfG Jonas
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