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Experten-Antwort

EM-Rente auf Zeit * EM-Rente auf Dauer

von Seegurke07.07.2012 | 08:18
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schönen guten Morgen, im September 2006 habe ich die EM-Rente beantragt.Diese wurde auch gleich bewilligt,sodass April 2007 die 1. Zahlung geleistet wurde.Die EM-Rente wurde bis 31.12.2007 bewilliigt.Die Anträge Weitergewährung wurden auch jedes Jahr bewilligt.Jetzt stell ich im Juli den 6.Antrag auf Weitergewährung. Meine Frage dazu:Müßte dieser 6. Antrag jetzt nicht auf Dauer bewilligt werden? Im VDK bin ich seit 2006.Mein Baujahr ist 1957 Ein Dankeschön im Voraus an die netten User/Experten,die mir meine Frage beantworten. Schönes Wochenende Seegurke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Erwerbsminderungsrenten können bei einem aufgehobenen Restleistungsvermögen längstens bis zu einer Gesamtdauer von neun Jahren befristet werden, wobei der einzelne Bewilligungszeitraum höchstens drei Jahre umfassen kann. Die Befristung kann auch für einen kürzeren Zeitraum ausgesprochen werden, wenn der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung eine Besserung des Gesundheitszustandes zu einem früheren Datum für möglich erachtet. Nach einer Befristung von neun Jahren ist davon auszugehen, dass eine Besserung der zur Erwerbsminderung führenden Erkrankungen unwahrscheinlich ist. Die Rente wird dann als Dauerrente bis zur Regelaltersrente gewährt. Bei Arbeitsmarktrenten mit noch bestehendem Restleistungsvermögen kann eine Befristung auch über den Zeitraum von neun Jahren hinaus erfolgen.

Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente kann eine Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in diese Altersrente auf Antrag erfolgen.

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10 Antworten

Seegurkeam 07.07.2012 | 08:33
Hallo Richter, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. 9Jahre? Über Google habe ich vor einigen Tage Seiten gefunden,die schreiben,dass nach 6 Jahren die EM-Rente auf Dauer bewilligt wird. Seegurke.
Richteram 07.07.2012 | 08:27
" Meiine Frage dazu:Müßte dieser 6. Antrag jetzt nicht auf Dauer bewilligt werden? " NEIN ! Befristete EM-Rente werden ( wenn dann noch EM vorliegt ) erst nach 9! Jahren der Befristung unbefristet - also als Dauerrente - geleistet. Die Anzahl der Verlängerungen spielt dabeo keine Rolle. Die Rente kann also 3 x , 5 x oder 10x verlängert werden - längstens eben aber nur 9 Jahre lang.. Natürlich kann die befristete EM-rente auch ejderzeit bei einem Verlänegrungsantrag als unebfristete Rente geleistet werden. Dies geschieht aber NUR dann wenn dies aus medizinsichen Gründen dem med. Dienst der RV angezeigt erschjeint - sonst nicht .
Richteram 07.07.2012 | 08:34
Konkret würde also IHRE EM-Rente ( bei Rentenbeginn 2007 ) also erst im Jahre 2016 in eine unbefristete Rente umgewandelt werden. Wie gesagt aber nur wenn DANN auch noch EM vorliegt , sonst fällt die EM-Rente dann ab dem 9. Jahr komplett weg ! Aber vielleicht hat sich ihre Erkrankung ja auch in letzter Zeit erheblich verschlchtert und der med. Dienst der RV kommt im neuen Verlänrgungsverfahren zu der Erkenntnis das ihr EM nicht mehr gebessert werden kann und auf Dauer bestehen bleibt. Dann bekämen Sie schon jetzt die " Dauerrente ". Also schön viele ärztliche Atteste, Berichte etc. dem Antrag beilegen..Alles ist dann möglich. Wenn Sie im VDK sind , würde ich bereits den Verlängerungsantrag über die laufen lassen. Dann ist alels von Anfang an in kompetenter Hand.
Richteram 07.07.2012 | 08:38
" dass nach 6 Jahren die EM-Rente auf Dauer bewilligt wird. " Nedin, das ist leider defintiv falsch. Es sind 9 Jahre , wobei die Anzahl der Verlänegrungen keine Rolle spielt. Früher ( vor der letzten Reform der Renten ) , musste beim 3. Verlängrungsantrag über eine Dauerrente entschieden werden. Aber das ist wie gesagt lange abgeschafft worden und man hat diese Regelung durch die neue 9-Jahres-Regelung ersetzt. " von Experte Experten-Antwort RE: Dauerrente ab wann? Hallo Sieglinde, bei befristeten Renten wegen Erwerbsminderung wird unterstellt, dass nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren die Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist, so dass nach Ablauf dieses Zeitraumes die Rente unbefristet zu leisten ist. Die Befristung ist daher auf eine maximale Gesamtdauer von neun Jahren ab Zeitrentenbeginn beschränkt. Die Höchstdauer der Befristung von insgesamt neun Jahren gilt nicht, wenn es sich um eine Arbeitsmarktrente handelt. " https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
Seegurkeam 07.07.2012 | 08:43
Der VDK unterstützt mich seit dem 1. Antrag.Da bin ich auch sehr froh drüber,dass man mir vor 6 Jahren den VDK empfohlen hat. Meine vielen Arzt-und KHberichte liegen schon parat.Leider ist mein Gesundheitszustand nicht besser geworden,eher schlechter. Meistens muß ich im Oktober zum Gutachter und dann heißt es abwarten.Bis jetzt ging es immer recht zügig,sodass ich ca 3-4 Wochen nach der Begutachtung den neuen Bescheid in den Händen hielt. Seegurke
Richteram 07.07.2012 | 09:17
Ja, bei ihnen ist/war die Dauer der einzelnen Rentenbefristungen etwas sehr kurz. Immer nur so für 1 Jahr wenn ich das richtig sehe und darum stehen Sie jetzt im 6 Rentenjahr schon vor der 6ten Verlängerungs...Das ist schon etwas ungewöhnlich. Eine kurze Befristung ( 1 Jahr ) wie bei ihnen deutet immer darauf hin, das der med. Dienst in dieser Zeit eine Besserung der EM zumindest für möglich hält / gehalten hat. Täte er dies nicht, wäre die Rente bis an die 3 Jahresgrenze ( max. einzelne Befristungsdauer ) befristet worden... Allerdings hat sich jetzt bei ihnen ja jetzt über die Jahre und in der Praxis herausgestellt , das offensichtlich keine Verbesserung zumidnest seit 2007 mehr möglich war. Ich würde dies als Argument pro Dauerrente gegenüber der RV verwenden. Vielleicht dies mal als Tipp für Sie das beim VDK dann anzubringen und entsprechend gegenüber der RV dann auch zu verwenden. Es ist wichtig die RV mit ihren eigenen " Waffen " / Argumenten zu schlagen...Drehen Sie " den Spieß " jetzt einfach mal um .
Seegurkeam 07.07.2012 | 09:47
Vielen Dank für Ihren Hinweis.Das werde ich am 23.7.beim VDK ansprechen. Schönes Wochenende und herzliche Grüße Seegurke
Claire Grubeam 07.07.2012 | 19:36
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__102.html
Claire Grubeam 07.07.2012 | 19:42
Zitat von Richter anzeigenausblenden
Die Bewilligung einer unbefristeten Rente kommt nur dann in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Rentenfeststellung die Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist. Die Ungewissheit der Prognose führt zur Befristung. Eine Dauerrente ist ausschließlich dann zu leisten, wenn aus ärztlicher Sicht bei Betrachtung des bisherigen Verlaufs nach medizinischen Erkenntnissen auch unter Berücksichtigung noch vorhandener therapeutischer Möglichkeiten eine Besserung auszuschließen ist, durch die sich eine rentenrelevante Steigerung der qualitativen und/oder quantitativen Leistungsfähigkeit ergeben würde.
Seegurkeam 08.07.2012 | 08:32
Vielen,lieben Dank für all Ihre Antworten. Meistens muß ich immer im Oktober zum Gutachter.Danach,wenn ich den Bescheid der DRV in den Händen halte,bin ich schlauer.Entweder wieder Weitergewährung für 2013 oder dann doch auf Dauer,da es ja seit 2007 leider weiter bergab geht. Falls es für die User,die mir geantwortet haben,wichtig ist:Ich werde im August 55 Jahre und kann durch meine Schwerbehinderung mit 60 Jahren und 11 Monaten in die Altersrente gehen. Schönen Sonntag wünscht Seegurke.
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