Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

EM Rente Begutachtung

von Hilfe14.04.2010 | 06:29
1235 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ein Familienmitglied von mir, geboren 1983, ist an Autismus erkrankt / Asperger, lebt innerhalb ihrer Familie gut aber total zurückgezogen, leidet unter Ängsten vor allem Fremden und unter Phobien. Sie erhält eine volle EM Rente befristet. Jetzt soll eine Begutachtung wg. Weiterbewilligung erfolgen. Schon damals war es nicht möglich, sie zu bewegen, einen Gutachter aufzusuchen. 30 und mehr Anfahrten reichten nicht aus, sie dort vorzustellen. Alleine ihre bekannte Fachärztin ist unter Schwierigkeiten aufsuchbar. Praxis muss leer sein, kein Wartezimmeraufenthalt usw. Habt Ihr einen Rat, wie das mit dem fremden Gutachter bzw. mit der DRV geregelt werden kann? Ich verstehe, dass hier überprüft werden soll, aber auch die Fachärztin schreibt, dass sie völlig zurückgezogen lebt. D A N K E

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Leider kann ich Ihnen auch keinen anderen Rat geben, als den Sachverhalt nochmal ausführlich mit den zuständigen Mitarbeitern des Rententrägers zu besprechen. Ein ausführlicher Bericht der behandelnden Fachärztin, wie von Jonas bereits vorgeschlagen, könnte auch hilfreich sein - letztlich liegt die Einschätzung jedoch bei den Sozialmedizinern des Rententrägers.

2 Antworten

Jonasam 14.04.2010 | 07:21
Hallo Hilfe! Setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und erläutern Sie die Situation. Bitten Sie darum, dass die behandelnde Ärztin erst einmal einen Befundbericht an den RV-Träger schickt. Evtl. erübrigt sich dadurch die Begutachtung. Sofern der RV-Träger auf die Begutachtung besteht, lassen Sie sich ein Attest ausstellen, dass eine Untersuchung aufgrund der Erkrankung nicht möglich ist. Wenn die Erkrankung so schlimm wie geschildert ist, dann wird eine Begutachtung nicht erforderlich sein, wenn der Befundbericht ausführlich die Erkrankung schildert. MfG Jonas
Axelam 14.04.2010 | 10:47
In ganz besonderen Einzel-/Ausnahmefällen wäre natürlich auch eine "Hausbegutachtung" , also eine Begutachtung direkt daheim denkbar. Dies wird ja auch z.B. seitens des MDK bei Anträgen zur Anerkennung einer Pflegestufe so gemacht. Auf der anderen Seite wird dies im geschilderten Fall und bei entsprechendem Bericht der Fachärztin, wohl nicht nötig sein und die Verlängerung der EM-Rente wird eine reine - papiermässige - Formsache sein.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026