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EM-Rente bei Berufsanfängern

von Markus28.11.2007 | 09:49
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, wie wird eigentlich die Rente berechnet, wenn ein Lehrling innerhalb der ersten Wochen eines Lehrverhältnisses erwerbsgemindert wird? Aus dem bis dahin erzielten Lohn kann dann durch die Zurechnungszeit ja nur eine Minirente (ca. 200 EUR) bei rauskommen. Gibt es hier noch anderweitige Zuschläge und wie hoch sind denn dann ungefähr solche Renten (Lehrlingslöhne bewegen sich ja in einem gewissen Niveau)? Gruß Markus

3 Antworten

Nixam 28.11.2007 | 12:52
In der Tat müssen Sie sich dann an das Sozialamt wenden. Eine Mindestrente gibt es so nicht. Ist die EM durch einen Arbeitsunfall entstanden, könnten Sie noch Anspruch auf eine Unfallrente durch die Berufsgenossenschaft haben. Sollte es sich um einen Freizeitunfall handeln, zahlt die Schadenhaftpflichtversicherung des Unfallgegners. Nix
Markusam 28.11.2007 | 16:01
...und wie berechnet sich dann die Zurechnungszeit, bzw. die Rentenhöhe? Aus den bis zum Unfall eingezahlten Beiträgen (Lehrlingslöhne sind nicht unbedingt der Bringer)? Oder gibt es da noch irgendwelche Zuschläge? MfG Markus
-am 28.11.2007 | 20:47
Zeiten einer beruflichen Ausbildung werden in der Rentenberechnung als beitragsgeminderte Zeit bewertet. Diese führt grds. zu einer deutlich höheren EM-Rente für Auszubildende, die während der Ausbildung erwerbsgemindert werden. In Beispielrechnung wurden hier je nach den zugrunde liegenden Annahmen auch Brutto-Renten über 1000€ errechnet. Leider hat der Experte vergessen zu erwähnen, dass bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die Voraussetzung "in den letzten zwei Jahren ein Jahr Pflichtbeiträge" nicht zwangsäufig greift, wenn der Auszubildende zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit beschäftigt war (§ 53 Abs.1 Nr.1 SGB VI). In diesem Fall kann schon ab dem ersten Tag der Erwerbsminderung eine Rente bezahlt werden.
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