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Experten-Antwort

EM-Rente bei BU

von maurer19.10.2015 | 20:15
1152 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,beziehe ALG 1.Rentenzahlung wurde eingestellt.Überschr. der Hinzuverdienst-Grenze.Habe noch Job.Möchte bei meinem AG eine Aushilfstätigkeit (etwa für 400 Euro ) arbeiten.Möchte mich bei derAFA abmelden.Kommt es danach wieder Problemlos zu einer Rentenzahlung.Was muss ich beachten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maurer,

wenn ich ehrlich bin, verstehe ich Ihr Problem oder die Frage auch nicht so ganz, ggf. könnten Sie nochmals schildern, was genau Sie für eine Auskunft haben wollen bzw. um was es Ihnen geht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Nu* gehst* wieder* los*am 20.10.2015 | 07:51
Zunächst einmal Dein Problem ordentlich in ganzen, verständlichen Sätzen beschreiben.
W*lfgangam 20.10.2015 | 19:59
Leute ...so schwer ist das doch nicht zu lesen/zu verstehen :-) mauer erhält keine EM wg. BU mehr, da das ALG zu hoch/die Hinzuverdienstgrenze überschritten ist. Seinen alten Job ist er noch nicht los, da sein Tarifvertrag ihn davor wohl schützt bzw. der AG noch nicht gekündigt hat. Nun will er bei seinem AG einen Minijob machen und sich daher beim Arbeitsamt abmelden. Abschließende Frage von ihm: kommt jetzt wieder die Rente? Hallo maurer, JA, da Sie die Hinzuverdienstgrenze mit Minijob-Einkommen wieder einhalten. Zu beachten ist, dass Sie der Rentenversicherung vorher/rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung machen. Natürlich kann die Aufnahme einer Beschäftigung/sei es auch nur ein Minijob, zu einer erneuten med. Prüfung führen ...da aber noch ALG 1 läuft, dürften Sie gerade erst als EM wegen BU eingestuft worden sein und, da sieht Ihr med. Leistungsvermögen morgen nicht plötzlich anders aus. In der nächsten Beratungsstelle können Sie sich das noch mal bestätigen lassen und auch Ihre künftige Beschäftigungsaufnahme und die beabsichtigte Abmeldung beim 'Arbeitsamt' mitteilen. Gruß w. ...vielleicht sollte der Sprachtest auf Forenbenutzer ausgeweitet werden ;-)
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