Hallo keine_ahnung,
grundsätzlich gilt, dass eine Maßnahme zur Rehabilitation eine eventuelle spätere Rente verhindern bzw. aufschieben sollte. Daher ist die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorrangig durchzuführen. Dies sollte in einem persönlichen Gespräch mit einem Fachberater für Rehabilitation in einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung individuell geklärt werden. Ob im 2. Schritt dann eine Berentung erfolgen muss, wird dann im Anschluss geprüft.