Hallo Carmeh!
Aus den Meldedaten kann der Rentenversicherungsträger keine Arbeitszeit ablesen. Auch die Daten aus dem Rentenantrag könnten veraltet sein. Daher wird diese "Arbeitgeberauskunft" an Sie geschickt, um die aktuelle Situation bewerten zu können.
Eine direkte Übersendung an den Arbeitgeber ist aus Gründen des Datenschutzes nicht zulässig.
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung