Hallo katharina,
etwa fünf Monate vor Wegfall der Zeitrente erhalten Sie von dem zuständigen Rentenversicherungsträger ein entsprechendes Hinweisschreiben.
Sobald Sie dieses Schreiben erhalten haben, sollten Sie den Antrag auf Weitergewärung der Rente stellen. In der Regel reichen diese 5 Monate Bearbeitungszeit für eine nahtlose Weiterzahlung aus, wenn die Voraussetzungen weiter erfüllt sind!
Ob Sie, im Falle einer Ablehnung der Weitergewährung, Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und gegebenenfalls in welcher Höhe, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Von der Entscheidung hängt auch der Anspruch und die Höhe der Sozialhilfe ab.
Wenn bereits bei Antragsstellung erkennbar ist, dass eine Besserung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist, werden die Renten im Regelfall unbefristet bewilligt.
Es spricht überhaupt nichts dagegen, einen Fortzahlungsantrag zu stellen.
Allerdings sollte dieser Antrag nicht zu früh gestellt werden, weil erst einmal abgewartet werden muss, ob eine Besserung eintritt.
Ansonsten könnte man sich die Befristungen sparen.
ja, verstehe ich, dass der verlängerungsantrag nicht zu früh gestellt werden sollte...ist oktober denn echt spät genug? rente läuft bis 31.03.2015.
wo muss ich eigentlich geld für den lebensunterhalt beantragen, wenn die bearbeitung sich verzögert oder der antrag abgelehnt wird und ich in widerspruch gehen muss?
habe noch alg 1 anspruch. kann ich denn dann nutzen? ist allerdings so wenig, dass es aufgestockt werden müsste.
oder bekäme ich weiter sozialhilfe? kriege ich z.z. aufstockend zur rente.
danke.
Wenn bereits bei Antragsstellung erkennbar ist, dass eine Besserung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist, werden die Renten im Regelfall unbefristet bewilligt.
Es spricht überhaupt nichts dagegen, einen Fortzahlungsantrag zu stellen.
Allerdings sollte dieser Antrag nicht zu früh gestellt werden, weil erst einmal abgewartet werden muss, ob eine Besserung eintritt.
Ansonsten könnte man sich die Befristungen sparen.
Den Beitrag von @Groko muss man auch nicht verstehen; er versteht ihn selbst auch nicht.
@Groko ist ein Forentroll der hier seine Späßchen treibt.
Gigi
[/quote]
Bist Du Grokos Zweitnick?
[/quote]
Aber nein.
Ein so hohes Niveau wie @Groko werde ich nie erreichen.
Gigi
Bist Du Grokos Zweitnick?fast alle renten werden doch erstmal befristet gewährt und wenn man sich aber noch nicht wieder in der lage fühlt, was spricht dagegen einen verlängerungsantrag zu stellen? sorry, den zweiten eintrag versteh ich nicht.Den Beitrag von @Groko muss man auch nicht verstehen; er versteht ihn selbst auch nicht. @Groko ist ein Forentroll der hier seine Späßchen treibt. Gigi
fast alle renten werden doch erstmal befristet gewährt und wenn man sich aber noch nicht wieder in der lage fühlt, was spricht dagegen einen verlängerungsantrag zu stellen? sorry, den zweiten eintrag versteh ich nicht.
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Den Beitrag von @Groko muss man auch nicht verstehen; er versteht ihn selbst auch nicht.
@Groko ist ein Forentroll der hier seine Späßchen treibt.
Gigi
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Bist Du Grokos Zweitnick?
Aber nein. Ein so hohes Niveau wie @Groko werde ich nie erreichen. GigiDen Beitrag von @Groko muss man auch nicht verstehen; er versteht ihn selbst auch nicht. @Groko ist ein Forentroll der hier seine Späßchen treibt. GigiBist Du Grokos Zweitnick?
ja, verstehe ich, dass der verlängerungsantrag nicht zu früh gestellt werden sollte...ist oktober denn echt spät genug? rente läuft bis 31.03.2015.
wo muss ich eigentlich geld für den lebensunterhalt beantragen, wenn die bearbeitung sich verzögert oder der antrag abgelehnt wird und ich in widerspruch gehen muss?
habe noch alg 1 anspruch. kann ich denn dann nutzen? ist allerdings so wenig, dass es aufgestockt werden müsste.
oder bekäme ich weiter sozialhilfe? kriege ich z.z. aufstockend zur rente.
danke.
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