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Experten-Antwort

em-rente bis 31.03.15: wann verlängerung beantragen?

von katharina19.05.2014 | 15:03
1560 Ansichten
10 Antworten
hallo, ich beziehe eine volle erwerbsminderungsrente von der drv bund, die bis 31.03.2015 befristet ist. wann muss/sollte ich den verlängerungsantrag stellen? bekomme ich ein erinnerungsschreiben von der drv bund? danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.05.2014 | 09:15

Hallo katharina,

etwa fünf Monate vor Wegfall der Zeitrente erhalten Sie von dem zuständigen Rentenversicherungsträger ein entsprechendes Hinweisschreiben.

Sobald Sie dieses Schreiben erhalten haben, sollten Sie den Antrag auf Weitergewärung der Rente stellen. In der Regel reichen diese 5 Monate Bearbeitungszeit für eine nahtlose Weiterzahlung aus, wenn die Voraussetzungen weiter erfüllt sind!

Ob Sie, im Falle einer Ablehnung der Weitergewährung, Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und gegebenenfalls in welcher Höhe, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Agentur für Arbeit.

Von der Entscheidung hängt auch der Anspruch und die Höhe der Sozialhilfe ab.

9 Antworten

Rentenprüferam 19.05.2014 | 15:24
Sie bekommen rechtzeitig Vordrucke zur Beantragung Ihrer Rentenfortzahlung zugeschickt. Renten werden immer dann befristet, wenn eine Besserung der Erwerbsminderung erwartet werden kann. Deshalb wäre eine zu frühe Antragsstellung unzweckmäßig.
katharinaam 19.05.2014 | 15:32
fast alle renten werden doch erstmal befristet gewährt und wenn man sich aber noch nicht wieder in der lage fühlt, was spricht dagegen einen verlängerungsantrag zu stellen? sorry, den zweiten eintrag versteh ich nicht.
GroKoam 19.05.2014 | 18:42
Gigi schrieb

Den Beitrag von @Groko muss man auch nicht verstehen; er versteht ihn selbst auch nicht.

@Groko ist ein Forentroll der hier seine Späßchen treibt.

Gigi

[/quote]

Bist Du Grokos Zweitnick?

[/quote]

Aber nein.

Ein so hohes Niveau wie @Groko werde ich nie erreichen.

Gigi

fast alle renten werden doch erstmal befristet gewährt und wenn man sich aber noch nicht wieder in der lage fühlt, was spricht dagegen einen verlängerungsantrag zu stellen? sorry, den zweiten eintrag versteh ich nicht.
Den Beitrag von @Groko muss man auch nicht verstehen; er versteht ihn selbst auch nicht. @Groko ist ein Forentroll der hier seine Späßchen treibt. Gigi
Bist Du Grokos Zweitnick?
Rentenprüferam 19.05.2014 | 20:33
katharina schrieb

ja, verstehe ich, dass der verlängerungsantrag nicht zu früh gestellt werden sollte...ist oktober denn echt spät genug? rente läuft bis 31.03.2015.

wo muss ich eigentlich geld für den lebensunterhalt beantragen, wenn die bearbeitung sich verzögert oder der antrag abgelehnt wird und ich in widerspruch gehen muss?

habe noch alg 1 anspruch. kann ich denn dann nutzen? ist allerdings so wenig, dass es aufgestockt werden müsste.

oder bekäme ich weiter sozialhilfe? kriege ich z.z. aufstockend zur rente.

danke.

Wenn bereits bei Antragsstellung erkennbar ist, dass eine Besserung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist, werden die Renten im Regelfall unbefristet bewilligt. Es spricht überhaupt nichts dagegen, einen Fortzahlungsantrag zu stellen. Allerdings sollte dieser Antrag nicht zu früh gestellt werden, weil erst einmal abgewartet werden muss, ob eine Besserung eintritt. Ansonsten könnte man sich die Befristungen sparen.
katharinaam 20.05.2014 | 07:23
ja, verstehe ich, dass der verlängerungsantrag nicht zu früh gestellt werden sollte...ist oktober denn echt spät genug? rente läuft bis 31.03.2015. wo muss ich eigentlich geld für den lebensunterhalt beantragen, wenn die bearbeitung sich verzögert oder der antrag abgelehnt wird und ich in widerspruch gehen muss? habe noch alg 1 anspruch. kann ich denn dann nutzen? ist allerdings so wenig, dass es aufgestockt werden müsste. oder bekäme ich weiter sozialhilfe? kriege ich z.z. aufstockend zur rente. danke.
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