Hallo Roland,
beginnt nach dem Ende des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente eine Versichertenrente, werden dieser Folgerente nur dann mindestens die bisherigen Entgeltpunkte zugrunde gelegt, wenn die Folgerente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dem Ende des Bezugs der Erwerbsminderungsrente beginnt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung