Hallo Anette,
Sie vollenden das 63. Lebensjahr im Jahr 2018. Soweit Sie 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben, können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Diese Altersrente müssten Sie beantragen.
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Hallo Anette,
Sie vollenden das 63. Lebensjahr im Jahr 2018. Soweit Sie 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben, können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Diese Altersrente müssten Sie beantragen.
Hallo Annette,
bei der Berechnung Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung wird ein Abschlag von
10,8 % berücksichtigt worden sein. Wird diese Rente bis zum Beginn einer Altersrente durchgehend gezahlt, so ist dieser Abschlag im Regelfall auch bei der anschließenden Altersrente weiterhin zu beachten.
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