Hallo carmeh,
zu dieser Frage können wir hier im Forum keine konkrete Aussage treffen. Das kommt immer auf den Einzelfall an.
Der sozialmedizinische Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers wird anhand der eingereichten Unterlagen prüfen, ob noch weitere Unterlagen benötigt werden. Sollten dies der Fall sein, wird Ihr Rentenversicherungsträger die entsprechenden Unterlagen anfordern.
Im Zweifel können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger nach dem Sachstand fragen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung