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Experten-Antwort

EM-Rente für EU-Bürger

von Gonzales31.05.2017 | 13:53
843 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe bis zu meinem Zuzug nach Deutschland in Spanien gearbeitet und auch Beiträge zum dortigen Rententräger gezahlt. Nach dem Zuzug habe ich in Deutschland unmittelbar und durchgängig Alogeld II bezogen. Sind damit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt, obwohl ich in Deutschland noch keine Beiträge eingezahlt habe? Gilt die Entscheidung der DRV auch für den spanischen Rententräger?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da uns keine genauen Angaben gemacht werden, empfiehlt sich eine Anfrage bei der für Spanien zuständigen Verbindungsstelle. Für die Regionalträger ist dies die Deutsche Rentenversicherung Rheinland in Düsseldorf.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Königsallee 71

40215 Düsseldorf

Telefon: (02 11) 9 37-0

www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Aloam 31.05.2017 | 13:59
Die Fragen werden ja immer besser. Der 1. April war vor 2 Monaten - Die Hitze ist weg. Woran kann es liegen ?
Mondkindam 31.05.2017 | 14:29
Wann sind Sie nach Deutschland zugezogen? Wenn Sie bereits vor 01.01.2011 nach Deutschland zugezogen sind kann evtl. ein zwischenstaatlicher Rentenanspruch bestehen (wohl Cent-Beträge), da bis 31.12.2010 bei ALGII-Bezug Beiträge gezahlt wurden. Ab dem 01.01.2011 werden für ALGII-Zeiten keine Beiträge mehr gezahlt, falls Sie da erst zugezogen sind besteht in Deutschland auch kein Rentenanspruch.
W*lfgangam 31.05.2017 | 19:51
Natürlich, genauso wie für den klingonischen Rententräger ;-) Gruß w.
Schadeam 31.05.2017 | 20:07
Ohne Beitrag in D gibt es auch keine Rente in D, so gesehen ist die Frage nach den Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen im deutschen Rentenforum Quatsch. PS: Hartz 4 ab 2011 ist wie bereits erwähnt keine Beitragszeit. Und Fragen zur RV in Spanien, stellt ein Spanier doch bitte direkt dort und nicht im deutschen Rentenforum. Ein Schreiben auf spanisch an die spanische Sozialversicherung sollte doch von den spanischen Kollegen auch locker beantwortet werden können. PS: bei Wohnsitz in D wird der "spanische Rentenantrag" hier gestellt auch wenn mangels deutscher Beiträge hier kein Anspruch besteht.
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